Auszug - 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 10.11.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 20:50 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0272/15 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse erläuterte den Anwesenden die 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.
Im Artikel I § 12 Abs. 1 und 2 wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 wird nach dem Wort „Stundung“ das Wort „ nicht“ eingefügt.
Dies ist eine redaktionelle Anpassung.
Im Abs. 2 wird die Formulierung „sofern sie über maximal fünf Wohneinheiten verfügen“ gestrichen.
Hier wird die aktuelle Rechtsprechung umgesetzt.
Im Artikel II § 12 Abs. 2 und 3 wird wie folgt geändert.
Im Abs. 2 wird die Formulierung „oder dienen werden“ gestrichen
Im Abs. 3 wird die Formulierung „(oder dienen werden)“ gestrichen
Die Gemeinden und Zweckverbände werden somit von der schwierigen streitanfälligen Prognose entlastet, ob ein übergroßes Grundstück in Zukunft wahrscheinlich Wohnzwecken dienen wird.
Auch hier wird an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Artikel I der 4. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft
Artikel II der 4. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Beschluss: VI/STR/65/0272/15
Der Ortschaftsrat Zangenberg beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Abstimmungsergebnis: 4 ja Stimmen 0 nein Stimmen 0 Enthaltungen
Frau Busse verlässt 20.00 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |