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Vorlage - VI/STR/65/0272/15  

Betreff: 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
10.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
16.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0272/15)
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0272/15)
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0272/15)
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
18.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
24.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0272/15)
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
24.11.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0272/15)
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
01.12.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
03.12.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.12.2015 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0272/15)
Anlagen:
4.Änd.satzung

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:               

 

 

§§ 8  und 45 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

§§ 2 Abs. 1, 6 und 6c des Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Beschluss Nr. IV/STR/20/1035/2401/08

- 1. Änderungssatzung vom 23.04.2009 zur Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Beschluss-Nr. IV/STR/20/1719/2304/09

- 2. Änderungssatzung vom 15.05.2014 zur Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Beschluss-Nr. V/STR/65/1167/1505/14

- 3. Änderungssatzung vom 25.09.2014 zur Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Beschluss-Nr. VI/STR/65/0060/2509/14

aufzuhebende Beschlüsse:                       

 

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit Rechtsprechung des LVG 10/09 vom 16.02.2010 sowie des OVG LSA 4 L 219/09 vom  22.06.2010 wurde festgestellt, dass die bisherige Regelung des § 6c KAG-LSA zur Privilegierung von Wohngrundstücken, die nicht mehr als 5 Wohneinheiten aufweisen, mit Artikel 7 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt unvereinbar und somit nichtig ist. Entsprechend wird mit Artikel 1 der 4. Änderungssatzung nunmehr diese bisher in § 12 Abs. 2 enthaltene Regelung gestrichen. Die Änderung tritt gemäß Artikel 3 rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft. In § 12 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz erfolgt lediglich eine redaktionelle Anpassung.

 

Des Weiteren werden mit Artikel 2 der 4. Änderungssatzung die Regelungen des § 12 Abs. 2 und Abs. 3 an die aktuelle Rechtslage gemäß der letzten Änderung des KAG-LSA auf Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes vom 17.12.2014 (GVBl. S. 522) angepasst. Hiermit wurde das bisherige Tatbestandsmerkmal „oder dienen werden“ gestrichen. Die Gemeinden und Zweckverbände werden somit von der schwierigen und streitanfälligen Prognose entlastet, ob ein übergroßes Grundstück in der Zukunft wahrscheinlich Wohnzwecken dienen wird. Diese Änderung des  § 12 Abs. 2 und 3 tritt gemäß Artikel 3 rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

 

 


Anlagen:

 

4. Änderungssatzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4.Änd.satzung (74 KB)