Auszug - 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.11.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:20 | |||||||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum Schulweg | |||||||
Ort: | ||||||||
VI/STR/65/0272/15 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse:
- erläutert die Vorlage und macht dazu Ausführungen
- im Anschluss erfolgt die Abstimmung
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 6
davon anwesend: 3
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0