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Auszug - 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0304/15 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Nicolai hat darauf hingewiesen, dass zu dieser Beschlussvorlage auch der Ortschaftsrat Pirkau gehört werden muss.

 

Dr. Kunze hat festgelegt, dass die Vorlage durch Herrn Höfer umgehend  dem Ortschaftsrat Pirkau für die Ortschaftsratssitzung am 14.12.2015  zu übergeben ist und dass Herr Höfer an der Ortschaftsratssitzung teilnimmt.

 

Die Beschlussvorlage wurde zur Abstimmung gestellt.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsge­bühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:

 

 

2. Änderungssatzung

 

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksan­schlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gül­tigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in sei­ner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zu­sätzliche Grundstücksanschlüsse und Benut­zungsgebühren für die Abwasserbe­seitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau be­schlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 16 Gebührensatz erhält fol­gende Fassung:

 

(1)     Die Schmutzwassergebühr be­trägt 5,66 EUR je m³ Schmutz­wasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).

 

(2)     Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grund­gebühr er­hoben. Diese beträgt je angeschlos­senem Grundstück 14,00 EUR/Monat.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung  tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Zeitz,

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0