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Vorlage - VI/STR/75/0304/15  

Betreff: 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
09.12.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.12.2015 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0304/15)
Anlagen:
BK31_ARE-Pirkau_Wiplan_2016

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsge­bühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:

 

 

2. Änderungssatzung

 

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksan­schlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gül­tigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in sei­ner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zu­sätzliche Grundstücksanschlüsse und Benut­zungsgebühren für die Abwasserbe­seitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau be­schlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 16 Gebührensatz erhält fol­gende Fassung:

 

(1)     Die Schmutzwassergebühr be­trägt 5,66 EUR je m³ Schmutz­wasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).

 

(2)     Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grund­gebühr er­hoben. Diese beträgt je angeschlos­senem Grundstück 14,00 EUR/Monat.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung  tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Zeitz,

 


Begründung:

 

Die derzeit geltenden Abwassergebühren der Abrechnungseinheit Pirkau basieren auf der Ge­bührenvorkalkulation aus dem Jahr 2012 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015.

 

Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für einen mit dem 1. Januar 2016 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.

 

Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeit­raum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2016 bis 2018 einheitliche Gebührensätze für die Abrechnungseinheit Pirkau kalkuliert.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kosten­unterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkal­kulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 und 2014, für das Jahr 2015 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt.

Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.

 

Als Anlage sind die Unterlagen der Kalkulation beigefügt.

 

 

Vorlage «VONAME»Ausdruck vom: 11.01.2016

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Anlage:

Unterlagen Kalkulation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BK31_ARE-Pirkau_Wiplan_2016 (602 KB)