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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz -  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:VI/STR/65/0309/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0309/15 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Gemäß § 31 KVG LSA nimmt Herr Schröder nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0309/2801/16:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1 Herr Schröder