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Auszug - Verkaufsoffene Sonntage 2016  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0319/16 Verkaufsoffene Sonntage 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Otto erläutert die Vorlage.

 

Vorschlag Herr Buzalski:   Aufnahme des Gebietes Brühl in die Liste der Bezirke

 

Herr Otto bedankte sich für den Hinweis.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2016:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass

 

  • am 09. Oktober 2016

 

  • am 04. Dezember 2016

 

  • am 18. Dezember 2016,

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

 

  1. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 09. Oktober 2016 und für den 04. Dezember 2016 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0