Inhalt

Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0322/16 Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage, Ergänzungen erfolgten durch Herrn Otto.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für 3 Teilbereiche:

 

A 1: Am Freibad zwischen der Tröglitzer Straße und der Weißen Elster.

Für diesen Teilbereich A 1 ist das neue Planungsziel die Erweiterung des Freibades und   die Sicherung von Grünflächen am Stadtrand.

 

A 2: Standort für das Neue Tierheim an der Naumburger Straße.

Für den in der Anlage dargestellten Teilbereich 2 zwischen Floßgraben und Naumburger Straße ist nunmehr die Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung Tierheim als neue Nutzung vorgesehen.

 

A 3: Reitanlage an der Friedensstraße.

 

Im Parallelverfaren zum Bebauungsplan 16 B (Entwurf) wird statt der bisher geplanten   Freiflächenfotovoltaik für den Änderungsbereich A 3 dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entsprechend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage vorgesehen.

 

Die drei Teilbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die in der Anlage dargestellten drei Teilbereiche  sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0