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Vorlage - VI/STR/65/0322/16  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.03.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen   
01.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2016 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0322/16)
Anlagen:
1_Aenderung_FNP

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Das Verfahren für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für 3 Teilbereiche:

 

A 1: Am Freibad zwischen der Tröglitzer Straße und der Weißen Elster.

Für diesen Teilbereich A 1 ist das neue Planungsziel die Erweiterung des Freibades und   die Sicherung von Grünflächen am Stadtrand.

 

A 2: Standort für das Neue Tierheim an der Naumburger Straße.

Für den in der Anlage dargestellten Teilbereich 2 zwischen Floßgraben und Naumburger Straße ist nunmehr die Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung Tierheim als neue Nutzung vorgesehen.

 

A 3: Reitanlage an der Friedensstraße.

 

Im Parallelverfaren zum Bebauungsplan 16 B (Entwurf) wird statt der bisher geplanten   Freiflächenfotovoltaik für den Änderungsbereich A 3 dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entsprechend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage vorgesehen.

 

Die drei Teilbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die in der Anlage dargestellten drei Teilbereiche  sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB)

§ 45 (3) Nr. 4  Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

   -

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Mit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) vom 30.9.2015 verfügt seit dem 31.10.2015 die Stadt Zeitz über einen neuen wirksamen Flächennutzungsplan.

Bereits während der Abwägung deuteten sich Entwicklungen an, deren Entscheidungsprozesse erst nach Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes (FNP) deutlich wurden.

Daraus ergibt sich die Planerfordernis für drei Änderungsbereiche:

 

  • A  1:  Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 (Entwurf) war vorgesehen, das Tierheim aus dem Überschwemmungsgebiet heraus zu verlagern. Der neue Standort sollte daran angrenzend bis teilweise an die Tröglitzer Straße reichen. Der Bebauungsplanentwurf sollte dafür die rechtliche Grundlage bilden. Die Verhandlungen mit dem privaten Grundstückseigentümer gestalteten sich als schwierig, seine Preisvorstellungen waren für die Stadt Zeitz zu hoch und die Möglichkeit der Enteignung wurde wegen unkalkulierbaren Zeitverzögerungen verworfen. Daraufhin wurde ein Grundstück an der Naumburger Straße im Einvernehmen mit dem Tierschutzverein ausgewählt. Das Bebauungsplanverfahren soll jedoch mit neuen Zielen weitergeführt werden. Nunmehr soll, wie im beschlossenen Stadtentwicklungskonzept vorgesehen, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes die durch den Deichbau dem Freibad wegfallende Fläche dem Freibad zugeordnet werden. Dafür wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Teilbereich A 1 erforderlich.

 

  • A 2: Auf dem Flurstück 433/5 neben dem Gewerbegebiet Zeitz – West an der Naumburger Straße soll der neue Standort für das Tierheim sicher vor Überschwemmungen angesiedelt werden. Dafür wurde das Grundstück zum Ende des Jahres 2015 erworben. Gegenwärtig wird die Entwurfsplanung erstellt. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 (Entwurf). Das Bebauungsplanverfahren hat lange Zeit geruht. Es wird mit neuen Inhalten und Planungszielen zur Sicherung dieses neuen Standortes fortgeführt. Auch für diesen Teilbereich wird deshalb die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

  • A 3: Das Gelände des Bebauungsplanentwurfes Nr. 16 B war zuletzt im Flächennutzungsplan (FNP) als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung als Freiflächenfotovoltaik vorgesehen. Jedoch konnte für diese Nutzung kein Investor gefunden werden. Da der Reit – und Fahrverein Zeitz – Bergisdorf – wie das Tierheim – auch vom Hochwasser betroffen war, hat der Vereinsvorstand einen neuen Standort gesucht, um zukünftig vor Gefahren der Überschwemmung sicher zu sein. Nach eingehender Suche nach Standortalternativen hat der Reit – und Fahrverein die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 16 B erworben. Der Stadtrat hat entsprechend dafür die Beschlüsse zur Änderung der Planungsziele gefasst. Somit wird auch die Änderung im FNP für diesen Teilbereich an der Friedenstraße erforderlich.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Aenderung_FNP (3193 KB)