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Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 13. März 2016  

20. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8 Beschluss:VI/STR/10/0346/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/10/0346/16 Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 13. März 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0346/2804/16:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0