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Auszug - Änderung des KAG LSA vom 17.06.2016  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0396/16 Änderung des KAG LSA vom 17.06.2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Höfer gab Erläuterungen zur vorliegenden Informationsvorlage. Der aktuelle Sachstand ist in der vorliegenden Vorlage und den dazugehörigen Anlagen zusammengefasst.

 

Herr Exler kritisierte der Vorgehensweise zum HSB II. Er betonte, dass die Kommunalaufsicht uns „nötigt“ dies alles so zu tun, aber eine schriftliche Aussage dazu nicht vorliegt.

Er äußerte sein Missfallen, dass Mahnungen verschickt werden aber viele nicht einmal wissen, ob ihr Widerspruch beim Eigenbetrieb eingegangen ist.

 

Herr Exler wollte vom Betriebsleiter wissen was getan wird, um die Post im Eigenbetrieb zügig zu bearbeiten, wie erfolgt die Bearbeitung der Widersprüche bzw.  Mahnungen und ob die  genehmigte zusätzliche Personalstelle bereits besetzt werden konnte? 

 

Herr Höfer führte aus, dass der HSB eine Unmenge an Arbeit ist. Dies ist aber dem Gesetzgeber geschuldet.

Eine Abstimmung für eine weitere Personalstelle für den Eigenbetrieb erfolgt in der letzten Woche und die Ausschreibung wird im nächsten Amtsblatt und in der Mitteldeutschen Zeitung veröffentlicht. Für diese Personalstelle ist ein Mitarbeiter/in erforderlich, der/die sofort mit der Widerspruchsbearbeitung beginnen kann.

Es wurde sich entschieden, keine Eingangsbestätigungen zu versenden. Dies wird zwar durch die Bescheidempfänger als nicht bürgerfreundlich angesehen, aber dazu besteht keine Verpflichtung.

 

Herr Exler betonte nochmals, dass die schleppende Bearbeitung in der Bevölkerung nicht gut ankommt. Vor der Versendung der Mahnungen hätte eine Info im Amtsblatt erfolgen können.

 

Herr Thieme wies noch einmal darauf hin, dass seitens der Kommunalaufsicht gefordert wird, vor Aufnahme von Darlehen die eigenen Möglichkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen. Dadurch besteht der Zwang zur Beitragserhebung.

 

Die Anfrage von Herrn Seidelt zu den Einnahmen aus dem HSB II wird im TOP 19 beantwortet.

 

Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.