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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz  

22. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:VI/STR/65/0337/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0337/16 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Veränderung der Anwesenheit:

Ab 18:15 Uhr kommt Herr Buzalski hinzu. Es sind 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Hierzu liegen Ergänzungen zur Vorlage vom FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung und ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vor.

 

In der nachfolgenden Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt.

 

Herr Nicolai, Fraktion ALL/AfD:

stellt, wie auch schon im Haupt- und Wirtschaftsausschuss folgenden Antrag:

 

Die Fraktion der ALL/AfD beantragt, im Beschlusstext im Absatz 2 (Es wird folgendes Planziel angestrebt) den Punkt 2. „Sicherung und Erhalt bzw. Wiederherstellung der Blockrandbebauung“ zu streichen.

In einer kurzen Pause können sich die Stadträtinnen/Stadträte das ausgelegte Modell zum Bauvorhaben ansehen. Anschließend beginnt Herr Borde mit den Abstimmungen.

 

Erste Abstimmung zur Antragstellung der Fraktion ALL/AfD, die lautet:

Die Fraktion der ALL/AfD beantragt, im Beschlusstext im Absatz 2 (Es wird folgendes Planziel angestrebt) den Punkt 2. „Sicherung und Erhalt bzw. Wiederherstellung der Blockrandbebauung“ zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

17

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2. Abstimmung zum vorliegenden Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0337/0809/16:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Schützenstraße, Pestalozzistraße,  Thomas-Mann-Str., Von – Harnack – Straße und Wendischer Berg in der Gemarkung Zeitz, Flur 43, Flurstücke 172/1, 172/2, 1432/171, 163/1, 163/2, 163/3, 163/4, 1679/166, 157/6, 157/7 und 157/2, 157/4, 715, 716,1900, 718, 1654/158, 1199/159, 1198/159, 969/160, 161, 162 sowie 209/3, 212/3, 212/4, 212/2 und der diese Flurstücke angrenzenden bzw. eingeschlossenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen, jeweils bis zur Straßenmitte wird der Bebauungsplan Nr. 75 „Schützenstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:
  1. Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Lebensmittel - Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.500 m² sowie
  2. Sicherung und Erhalt, bzw. Wiederherstellung der Blockrandbebauung,
  3. Erhalt des Fabrikgebäudes / Bergstation der ehem. Drahtseil-Eisenbahn (Einzeldenkmal).

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Entsprechend § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung ausgeschlossen:

0