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Auszug - Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße -   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0370/16 Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
- Gewerbegebiet Leipziger Straße -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläuterte die Vorlage.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße – ist das Verfahren zur 2. Änderung einzuleiten.

 

Mit der Planänderung werden folgende Ziele angestrebt:

-          Reduzierung der Teilgebiete

-          Änderung bestimmter Nutzungen einerseits von Grünfläche in Gewerbegebiet und andererseits von Mischgebiet in Gewerbegebiet

-          Verlegung der Baugrenzen

-          Änderung der Lärmfestsetzungen

 

Mit den geplanten Änderungen soll der Bebauungsplan für die betroffenen Gewerbetreibenden noch flexibler und investorenfreundlicher gestaltet werden und gleichzeitig sollen Lärmbelästigungen der Anwohner und Anwohnerinnen wirksamer reduziert und vermieden werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der 2. Änderung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0