Auszug - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 29.08.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0409/16 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Einführend erläutert Frau Langenberg die Schwerpunkte der Beschlussvorlage.
Da die jährliche Aufnahme der Schüler aus dem jetzigen räumlichen Bereich in der Grundschule Zeitz-Rasberg aus Kapazitätsgründen nicht mehr abgesichert werden kann, ist eine Veränderung der räumlichen Bereiche der Grundschulen ab 01.08.2018 notwendig. Die Schulbezirksverzichtssatzung wurde entsprechend angepasst.
Des Weiteren wurde für die Grundschule Schnaudertal beim Landesschulamt der
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer 1. Klasse im Schuljahr 2016/17 gestellt. Die Genehmigung liegt vor.
Zu den Fragen der Ausschussmitglieder informieren Frau Langenberg/ Frau Bartsch.
Auf der Grundlage der Schülerbeförderungssatzung des BLK haben die Eltern bei einer Entfernung von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Grundschule über 2 km Anspruch auf Schülerbeförderung und Erstattung der Kosten.
Zur Schülerbeförderung hat die Verwaltung Kontakt mit der Kreisverwaltung BLK sowie der Personenverkehrsgesellschaft mbH aufgenommen.
Die Niederschrift der Anhörung des Stadteltern-/ Stadtschülerrates vom 31.05.2016 wird als Anlage 1 beigefügt. Die Veränderungen wurden akzeptiert.
Die Langfristprognose der Schülerzahlen der Grundschulen weist ab 2025 stark rückläufige Schülerzahlen auf. Die Prognose beruht auf der aktualisierten 5. regionalisierten Bevölkerungsstatistik des BLK.
Kinder von Asylbewerbern/ Flüchtlingen werden im Sekundarschulbereich derzeit ausschließlich in der Sekundarschule III beschult. Diese Situation wird aus sozialen Gründen als nicht zufriedenstellend eingeschätzt. Seitens des Landesschulamtes ist aber derzeit keine Änderung in der Schülerzuweisung vorgesehen.
Nach weiterer Diskussion wird die Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf Seite 5 um folgenden Wortlaut ergänzt.
„Auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung des Burgenlandkreises § 1/1 hat der BLK die Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Grundschule zu befördern oder den Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn die Mindestanforderungen für den Schulweg für die Grundschule von 2 km überschritten werden.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für Wegstrecken zwischen der Wohnung bzw. nächstgelegenen Haltestelle und der nächstgelegenen Grundschule.“
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 2018/19 für die Grundschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
- Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussempfehlung mit Ergänzung auf Seite 5 der Beschlussvorlage
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |