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Vorlage - VI/STR/40/0409/16  

Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
29.08.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2016 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/40/0409/16)
Anlagen:
korr. Änderungssatzung
Synopse
Anlage 1 Vorausberechnung GS
Anlage 2 Vorausberechnung GS mit Veränderungen
Anlage 3 Auszug Stadtplan_ Veränderung räumliche Bereiche
Anlage 4 Vorausberechnung SEK
Anlage 5 Langfristprognose GS

  1. Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 2018/19 für die Grundschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

Gliederung:

 

  1. Die Stadt Zeitz als Schulträger
  1. Aufgaben des Schulträgers
  2. Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

  1. Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft  der Stadt Zeitz

            1.  Gesetzliche Grundlagen

            2.  Sachstand Schulentwicklungsplanung

 

            3.  Mittelfristige Planung ab 2018/19- 2021/22

            3.1. Grundschulen

            3.2.Sekundarschulen

 

            4.   Langfristprognose ab 2022/2023

4.1.Grundschulen

4.2.Sekundarschulen

 

     III.   Änderungsatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von

           Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

  1. Änderungssatzung
  2. Synopse

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen bis 2022/23
  2. Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen mit Veränderung der räumlichen Bereiche bis 2022/23
  3. Auszug Stadtplan mit veränderten räumlichen Bereichen
  4. Vorausberechnung der Schülerzahlen der Sekundarschulen bis 2022/23
  5. Langfristprognose der Schülerzahlen der Grundschulen nach Veränderung der räumlichen Bereiche ab 2018/19 bis 2031/32

 

 

 

I. Die Stadt Zeitz als Schulträger

 

1. Aufgaben der Stadt Zeitz als Schulträger

 

Die Aufgaben des Schulträgers sind im Schulgesetz LSA in den §§ 41 ,64, 65, 70 festgelegt:

 

  • Vorhalten des Schulangebotes und der Schulanlagen im erforderlichen Umfang einschließlich Unterhaltung der Schulanlagen
  • Ausstattung der Schulen mit der erforderlichen Einrichtung
  • Bereitstellung der Mittel zur Bewirtschaftung  (Sachkosten, Personalkosten für

Schulsachbearbeiter, Hausmeister)

  • Festlegung von Schulbezirken
  • Aufhebung, Einschränkung des Schulangebotes unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung

 

2. Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

Die Stadt Zeitz ist Schulträger der nachfolgenden 7 Grundschulen:

 

  • Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32
  • Grundschule Zeitz-Ost, G.-Mahler-Straße 14
  • Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5
  • Grundschule Zeitz-Rasberg, K.-Marx-Straße 31
  • Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11
  • Grundschule Schnaudertal Kayna, Kirchplatz 2
  • Grundschule Nonnewitz,  Hauptstraße 16 

 

Darüber hinaus ist die Stadt Zeitz Träger der 2 Sekundarschulen:

 

  • Sekundarschule III, Schillerstraße und der
  • Sekundarschule „Am Schwanenteich“, Rasberger Straße 2

 

Als Schule in freier Trägerschaft nimmt die Evangelische Grundschule, die gegenwärtig im Schulgebäude G.-Mahler-Str. 14 untergebracht ist, Schüler aus Zeitz und den umliegenden Gemeinden auf.

 

 

II .  Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der   

     Stadt Zeitz

 

1.Gesetzliche Grundlagen

 

Die neue VO zur Schulentwicklungsplanung vom 15.05.2013 einschließlich der Änderungen vom 14.12.2014 ist die planerische Grundlage für die Schaffung  eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Schulangebotes, das gleichzeitig als langfristiger Rahmen für den Schulbau geeignet ist.

 

Für den Bestand der Grund- und Sekundarschulen regelt die VO ab 1.8.2014 Folgendes:

 

Grundschulen

Mindestschülerzahl von 60 pro Schule,

 

Sekundarschulen

Mindestschülerzahl 240

An Standorten mit bis zu 4 Sekundarschulen kann an einer Sekundarschule die

Mindestschülerzahl von 180 zugelassen werden

 

Abweichend von der Mindestschülerzahl zur  Bestandsfähigkeit von Grund- und Sekundarschulen laut der o.g. Verordnung ist die Mindestschülerzahl für die Schulen  für eine Förderfähigkeit nach den Förderbestimmungen für EFRE/ELER festgelegt.

 

Grundschulen, die über EFRE/ELER gefördert werden können, müssen innerhalb der Zweckbindungsfrist (bei Baumaßnahmen 15 Jahre, bei Ausstattung 5 Jahre nach Ende der Maßnahme) mindestens 100 Schüler aufweisen.

Sekundarschulen müssen mindestens 240 Schüler aufweisen.

Die Schülerzahlen sind langfristig im Rahmen eines Demografiechecks nachzuweisen.

 

Die Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen vom  19. März 2014 legt eine Mindestjahrgangsstärke für Grundschulen zur Bildung einer 1. Klasse von 15 Schülern fest.

Ausnahmen für Grundschulen sind laut § 2/1 der VO möglich, wenn die Schule im Schuljahr, für das die Ausnahmegenehmigung für die Anfangsklasse beantragt wurde, die erforderliche Größe (60 Schüler) erreicht.

Für Sekundarschulen werden 40 Schüler als Mindestjahrgangsstärke zur Bildung der             5. Klassen festgelegt.

 

2.Sachstand Schulentwicklungsplanung

 

Beginnend ab dem Schuljahr 2014/15 hat die Stadt Zeitz  auf die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen im Bereich Zeitz- Altbestand und für die Grundschule Schnaudertal Kayna verzichtet.

 

Für die Grundschule Nonnewitz bleibt die Festlegung von Schulbezirken gemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz LSA bestehen. Für diese Grundschule gilt weiterhin der laut Stadtratsbeschluss vom 11.11.2010 beschlossene Schulbezirk (Einzugsbereich OT Nonnewitz,  OT Theißen, OT Luckenau, OT Pirkau, OT Unterschwöditz).

 

Mit der Öffnung des Schulbezirkes der Grundschule Schnaudertal Kayna ab dem Schuljahr 2014/15 konnte der Weiterbetrieb der Grundschule Schnaudertal gesichert werden.

 

Gleichzeitig wurde die Stadt Zeitz als Schulträger mit Schreiben vom 10.2.2014 vom Landesschulamt aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung  bis 31.12.2016 konform mit der VO zur Schulentwicklungsplanung vom 15.Mai 2013 fortzuschreiben. Die damals gültige VO sah eine Mindestschülerzahl von 80 Schülern für Grundschulen ab dem Schuljahr 2017/18 vor.

Mit der seit 14.12.2014 gültigen Änderung der VO zur Schulentwicklungsplanung kann die Bestandsfähigkeit der Grundschule Kayna mit mindestens 60 Schülern (15 Schüler pro Schuljahrgang) auch ab 2017/18 weiter gesichert werden (s. Anlage 1).

 

3. Mittelfristige Planung 2018/19 bis 2021/22

 

3.1.Grundschulen

 

Grundlage für die Fortschreibung ist die o.g. VO zur Schulentwicklungsplanung.

 

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen auf der Grundlage der Geburtenstatistik (s. Anlage 1) zeigt, dass mittelfristig auf Grund der jährlich zu erwartenden Einschulungen nach jetzigem Kenntnisstand alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz gesichert werden können.

 

Die durchschnittliche jährliche Aufnahme von Schülern aus Zeitz in die evangelische Grundschule und die derzeitige Aufnahme der Schüler mit Migrationshintergrund im Grundschulbereich wurden bei der Berechnung der Schülerzahlen berücksichtigt.

 

So sind gegenwärtig sowohl die Grundschulen als auch die Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz von diesen Zugängen betroffen, die auch Auswirkungen auf die langfristigen Schülerzahlen haben werden.

Als Standorte für Sprachklassen wurden vom Landesschulamt die Grundschule Elstervorstadt, die Grundschule Stadtmitte, die Grundschule Zeitz- Ost und die Sekundarschule III vorgesehen.

 

Bei Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in Wohnungen wird von der Stadt Zeitz als Schulträger die Aufnahme  der schulpflichtigen Kinder insbesondere im Grundschulbereich  im räumlichen Bereich der Schule favorisiert, um lange Schulwege zu vermeiden. 

Eine einseitige Konzentration und Aufnahme von Schülern mit Migrationshintergrund in einzelnen Schulen sollte aus Sicht des Schulträgers aber nicht erfolgen. Eine ausgewogene Verteilung der Schüler auf die Schulen im Stadtgebiet wird aus sozialen Gesichtspunkten für notwendig erachtet, steht aber oft im Gegensatz zu den Möglichkeiten der Lehrerausstattung.

 

Mit der teilweisen Öffnung der Schulbezirke wurde gemäß der VO zur Bildung von Anfangsklassen eine Aufnahmekapazität für die jeweilige Grundschule in Trägerschaft der Stadt Zeitz festgelegt.

Die Aufnahmekapazität der jeweiligen Grundschule  muss mindestens die Aufnahme der Schüler aus dem räumlichen Bereich (analog der früheren Schulbezirke) absichern.

 

 

Grundschule Zeitz-Rasberg

 

Für die Grundschule Zeitz-Rasberg besteht ab dem Schuljahr 2018/19 dringender Handlungsbedarf.

Der jetzige räumliche Bereich der Grundschule Zeitz- Rasberg  laut Schulbezirksverzichtssatzung umfasst das Gebiet vom Elsterhang, Forststraße, Kaltefeld, Brühl, Völkerfreundschaft, Zeitz-Rasberg.

Da die jährliche Aufnahme der Schüler aus dem jetzigen räumlichen Bereich in der Grundschule Zeitz-Rasberg aus Kapazitätsgründen nicht mehr abgesichert werden kann, ist eine Änderung des räumlichen Bereiches ab 2018/19 einschließlich der Änderung der Schulbezirksverzichtssatzung dringend erforderlich. (s. Anlage 1)

 

Unter Beachtung:

 

- des Schulweges

- der möglichen Aufnahmekapazität der anderen Grundschulen,

- der voraussichtlich schulpflichtig werdenden Kinder ab 2018/19 in den einzelnen Straßen

- und  des erfahrungsgemäß zu erwartenden Zuzuges in den räumlichen Bereich der

  Grundschule Zeitz- Rasberg

 

schlägt die Verwaltung die nachfolgend aufgeführten Änderungen vor:

 

Die Straßen Am Elsterhang, Am Eulengrund, Am Wiesengrund, Feldweg, Forststraße, Henry-Dunant-Straße, Rosenweg und Waldweg werden ab dem Schuljahr 2018/19 dem räumlichen Bereich der Grundschule Bergsiedlung zugeordnet.

 

Auf der Grundlage der Satzung für die Schülerbeförderung des BLK haben die Schüler auf Grund der jetzigen Entfernung von der Wohnung  bis zur Grundschule Zeitz-Rasberg Anspruch auf Kostenübernahme. Nach Veränderung des räumlichen Bereiches und  Zuordnung zur Grundschule Bergsiedlung trifft das ebenfalls zu.

 

Die Straßen Forstplatz, Höllingstraße, Ludwig- Lange-Straße, Spangenbergstraße, Weinberghäuser und Weinbergstraße werden ab dem Schuljahr 2018/19 dem räumlichen Bereich der Grundschule Elstervorstadt zugeordnet.

 

Eine komplette Zuordnung der o.g. Straßen aus dem Bereich der Grundschule Zeitz-Rasberg zur Grundschule Zeitz- Bergsiedlung  ist nicht möglich, da die Aufnahme aller voraussichtlich schulpflichtig werdenden Schüler in die Grundschule Bergsiedlung aus Kapazitätsgründen nicht gesichert werden kann.

 

Auch eine gesamte Zuordnung zur Grundschule Elstervorstadt ist nicht möglich.

 

Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit, dass die Eltern ihr Kind auf der Grundlage der Schulbezirksverzichtssatzung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz an einer anderen Grundschule außerhalb des räumlichen Bereiches anmelden.

 

Die Änderung der räumlichen Bereiche der Grundschulen erfolgt im Rahmen der 2. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (s. Pkt. III).

 

Die Änderung betrifft die Erstaufnahme zur Einschulung und bei Zuzug. Schüler, die schon in der Grundschule Zeitz-Rasberg beschult werden, verbleiben auch weiterhin in der Grundschule.

Die Stadt Zeitz als Schulträger muss die Sorgeberechtigten bis 31.1.2017 erstmals  zur Anmeldung der ab 1.8.2018 schulpflichtig werdenden Kinder auf der Grundlage der neuen räumlichen Bereiche auffordern.

 

Der Stadtelternrat und Stadtschülerrat  wurden über die beabsichtigten Änderungen informiert.

 

Grundschule Schnaudertal Kayna

 

Da für das Schuljahr 2016/17  die Mindestschülerzahl zur Aufnahme in die 1. Klasse in der Grundschule Schnaudertal Kayna nicht erreicht  wird, hat die Verwaltung  im Januar 2016  auf der Grundlage der VO zur Bildung von Anfangsklassen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer 1.Klasse an der Grundschule Schnaudertal im Schuljahr 2016/17 an das Landesschulamt gestellt. Die Genehmigung  vom Landesschulamt liegt vor.

Die voraussichtlichen Einschulungen in den Folgejahren sichern nach jetzigem Kenntnisstand die erforderliche Mindestschülerzahl zur Bildung einer 1. Klasse und auch die Mindestschülerzahl von 60 für die Grundschule Schnaudertal im Planungszeitraum.

 

3.2. Sekundarschulen

 

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen der beiden Sekundarschulen erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen jährlichen Übergänge von der Grundschule zur Sekundarschule. Für beide Sekundarschulen gelten festgelegte Schulbezirke.

Zur Bestandssicherung beider Sekundarschulen ist eine Öffnung der Schulbezirke nicht vorgesehen (s. Anlage 4).

 

4.Langfristprognose ab 2022/23

 

Die Berechnung der voraussichtlichen Schülerzahlen basiert auf der Grundlage der aktualisierten 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose Sachsen Anhalt, die gegenwärtig Planungsgrundlage für die Schulentwicklung ist.

 

Nicht berücksichtigt in der Langfristprognose ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Bevölkerung mit Migrationshintergrund und damit die Aufnahme von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

 

 

4.1. Grundschulen

 

Ausgehend von der Langfristprognose im Grundschulbereich ist mit einem Rückgang  der jährlich voraussichtlich schulpflichtig werdenden Kinder und damit auch der Schüler insgesamt zu rechnen. 

Nach jetzigem Kenntnisstand werden langfristig gesehen nicht alle noch jetzt bestehenden                  7 Grundschulen im Bestand gesichert werden können.

Eine Anpassung der Schulstandorte auf Grund der rückläufigen Bevölkerungszahlen und der Schülerzahlen ist auch für Zeitz langfristig erforderlich.

 

Für die Maßnahme- Rückbau/ Sanierung Grundschule Zeitz-Ost unter energetischen Gesichtspunkten werden auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Fördermittel beim Land beantragt. Ohne eine grundhafte bauliche und energetische Sanierung ist der Erhalt als Grundschulstandort aber langfristig nicht möglich.

 

Da für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz im Stadtgebiet und auch im Ortsteil Kayna die Schulbezirke aufgehoben wurden, ist eine Prognose der Schülerzahlen für jede einzelne  Grundschule nicht mehr so detailliert wie bei festgelegten Schulbezirken möglich.

Die Erstaufnahme der Schüler in die Grundschule erfolgt entsprechend dem Wunsch der Eltern auf der Grundlage der Schulbezirksverzichtssatzung der Stadt Zeitz.

Diese Möglichkeit wird durch die Eltern seit 2014 genutzt (ca. 21 Anträge pro Schuljahr)              was aber letztlich auch Auswirkungen auf die Vorausberechnung der Schülerzahlen im Sekundarbereich hat. 

 

4.2. Sekundarschulen

 

Als Schulträger der Sekundarschulen kann die Stadt Zeitz die Schulbezirke der beiden Sekundarschulen festlegen.

Die Bestandssicherung beider Sekundarschulen  mit dem Einzugsgebiet aus der Stadt Zeitz einschließlich Ortsteile ist auf der Grundlage der gegenwärtig gültigen VO zur Schulentwicklungsplanung  nicht gefährdet.

 

 

 

III. Änderungsatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von

     Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

  1. Änderungssatzung
  2. Synopse

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 korr. Änderungssatzung (28 KB)    
Anlage 7 2 Synopse (22 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 1 Vorausberechnung GS (19 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 2 Vorausberechnung GS mit Veränderungen (20 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 3 Auszug Stadtplan_ Veränderung räumliche Bereiche (376 KB)    
Anlage 5 6 Anlage 4 Vorausberechnung SEK (23 KB)    
Anlage 6 7 Anlage 5 Langfristprognose GS (16 KB)