Auszug - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0409/16 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Langenberg
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport hat am 29.08.2016 die Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf Seite 5 um folgenden Wortlaut ergänzt:
„Auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung des Burgenlandkreises § 1/1 hat der BLK die Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Grundschule zu befördern oder den Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn die Mindestanforderungen für den Schulweg für die Grundschule von 2 km überschritten werden.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für Wegstrecken zwischen der Wohnung bzw. nächstgelegenen Haltestelle und der nächstgelegenen Grundschule.“
Die Ergänzung wird in die Vorlage übernommen. Der Beschlusstext ändert sich nicht.
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 2018/19 für die Grundschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
- Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |