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Auszug - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0409/16 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Langenberg

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport hat am 29.08.2016 die Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf Seite 5 um folgenden Wortlaut ergänzt:

 

„Auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung des Burgenlandkreises § 1/1 hat der BLK die Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Grundschule zu befördern oder den Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn die Mindestanforderungen für den Schulweg für die Grundschule von 2 km überschritten werden.

Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für Wegstrecken zwischen der Wohnung bzw. nächstgelegenen Haltestelle und der nächstgelegenen Grundschule.“ 

 

Die Ergänzung wird in die Vorlage übernommen. Der Beschlusstext ändert sich nicht.


Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 2018/19 für die Grundschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0