Auszug - Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße -
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0370/16 Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch macht Ausführung zur Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße – ist das Verfahren zur 2. Änderung einzuleiten.
Mit der Planänderung werden folgende Ziele angestrebt:
- Reduzierung der Teilgebiete
- Änderung bestimmter Nutzungen einerseits von Grünfläche in Gewerbegebiet und andererseits von Mischgebiet in Gewerbegebiet
- Verlegung der Baugrenzen
- Änderung der Lärmfestsetzungen
Mit den geplanten Änderungen soll der Bebauungsplan für die betroffenen Gewerbetreibenden noch flexibler und investorenfreundlicher gestaltet werden und gleichzeitig sollen Lärmbelästigungen der Anwohner und Anwohnerinnen wirksamer reduziert und vermieden werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der 2. Änderung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |