Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 18.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0410/16 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Thieme:
- erläutert, dass der Haushalt (HH) durch die Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig,
schon durch Liquiditätskredite, da Investitionen teilweise dadurch finanziert werden sollen.
- aktuell hat der HH ein negatives Ergebnis → die Landeszulage steht möglicherweise erst ab
02/2017 zur Verfügung, die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt.
- Stadt Zeitz befindet sich am Rande der Konsolidierung → Sparmaßnahmen müssen folgen
z..B. Sportstätten und Vereinsräumlichkeiten , dass dieses vorrangig durch Optimierung von
Öffnungszeit und Nutzung erfolgen soll. Mehrfach fällt die Aussage, dass der Bestand
gehalten werden soll, jedoch genauer unter die Lupe genommen wird
- HH muss unbedingt von den Gremien bestätigt werden, da sonst der Ausbau der
Weißenfelser Straße nicht beginnen kann
Herr Köstler:
- Wie wurde über den Verkauf von Immobilien im Zusammenhang der Einsparung
nachgedacht?
Herr Thieme:
- Dieses wurde bisher noch nicht in Betracht gezogen → jedoch durchaus ein Thema für 2017
Auf eine Frage von Herrn Ham bzgl. auf S. 43 des Finanzplans, erläutert Herr Thieme kurz
den Unterschied zwischen einer Freiwilligen - und einer Zwangskonsolidierung.
Frau Schürmann:
- ergänzt, dass Maßnahmenplan erstellt werden musste um nachweislich die Kassenmittel zu
erhöhen (Einnahmesituation verbessern)
Herr Forner:
- Gibt es schon konkrete Maßnahmen? Befürchtet, dass freiwillige Aufgaben in das
Ersparnisvorhaben reinfallen bzw. Orte am Stadtrand (Dörfer) weniger Zuwendungen
erhalten und Freizeitangebote geschlossen werden.
Herr Thieme:
- Verkündet nochmals, dass er versucht die Strukturen zu erhalten und vorerst durch
Optimierungen Potential finden möchte.
Herr Fuckner:
- Gibt es Möglichkeiten auch von höheren Gremien (Land, Bund) zu beantragen, denn
schließlich fließen Steuern von Bürgern in den Bundestopf und Kommunen werden stetig die
Mittel gestrichen. Das Sparen ist auch endlich → Unattraktivität der kleinen Städte und
Dörfer steigt.
Herr Thieme:
- Das Land schüttet bereit höhere Zuschüsse an Stadt aus (02/2017) → damit heben sich die
gestiegenen Personalkosten wieder auf
Herr Ronneberger:
- Ist das Theißener Bad nicht ein Beispiel (Wirtschaftlichkeit) für die anderen Bäder in Zeitz
und Umgebung?
Herr Thieme:
- stimmt diesem zu.
Herr Borde:
- Appelliert an die Verwaltung und Stadtrat Haushalt muss rechtzeitig bearbeitet werden.
Schlägt monatliche Berichte vor um rechtzeitig Tendenzen zu erkennen und reagieren kann.
Tochtergesellschaften sollten mehr unter die Lupe genommen werden. (jährlicher
Gewinnanteil der Stadt muss mitgestaltet werden). Es darf nicht sein das an Spielplatz
gespart wird und Elternbeiträge für KITA und Hortnutzung angehoben werden. Vorläufige
Aufkündigung der tariflichen Bindung der Stadtverwaltung, damit die Tarifverhandlungen im
kommenden Jahr wegfallen. Ansonsten befinden wir uns in einem Teufelskreis der uns
jährlich rund 500T€ zusätzliche Personalkosten aufdrückt. Die Personalkostenentwicklung
müssen wir in den nächsten Jahren selbst gestalten, ansonsten werden wir keinen Haushalt
als genehmigungsfähig erarbeiten können.
Beschluss:
1. Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
2. Beschluss
Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |