Inhalt

Vorlage - VI/STR/20/0410/16  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
27.09.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
27.09.2016 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
11.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
13.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
17.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
17.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
18.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
18.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
18.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
19.10.2016 
Sitzung des Bauausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.10.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
26.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.10.2016 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/20/0410/16)
Anlagen:
Gesamtdokument - Anlagen
Maßnahmeplan zur Verbesserung des Finanzhaushaltes 2016

1. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

 

2. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.


Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG (LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Nach § 100 Abs. 1 KVG LSA haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2016 enthält

         die Festsetzung des Haushaltsplans,

         die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

         die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen),

         den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

 

Bestandteile des Haushaltsplanes sind

-        der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

-        der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltplan in Teilpläne/Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt unausgeglichen vor.

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge beläuft sich auf49.590.000 €.

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beträgt51.379.600 €.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von  1.789.600 €.

Dieser Differenzbetrag resultiert aus den Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen und Wertminderungen abzüglich der Erträge aus der Auflösung von korrespondierenden Sonderposten.

 

Letztmalig im Haushaltsjahr 2016 besteht die Möglichkeit zur Anwendung der vom Land Sachsen-Anhalt eingeräumten „Vorübergehenden Erleichterung des Haushaltsausgleichs“ (Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 22.12.2012 einschließlich des Änderungserlass vom 22.11.2013 sowie dessen Ergänzung vom 02.04.2014). Diese ermöglicht, im Rahmen der Haushaltsplanung eine Verrechnung  von Jahresfehlbeträgen mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz, wovon im Haushaltsjahr 2016 erstmalig Gebrauch gemacht werden muss. 

 

Bei  Anwendung dieser Regelung besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Allerdings wird in der v. g. Ergänzung des Änderungserlass ausdrücklich auf die Pflicht der Kommune verwiesen, gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich nach Auslaufen dieser Verrechnungsmöglichkeit ab dem Jahr 2017 die wirtschaftlichen Strukturprobleme der Kommune vollumfänglich darstellen.

 

 

 

Darüber hinaus besteht für die Stadt Zeitz die Auflage der Kommunalaufsichtsbehörde, einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten auf den genehmigungsfreien Teil zu erarbeiten und zu beschließen.

Diese erging in der kommunalaufsichtlichen Verfügung vom 08.12.2015 zur 2. Nachtrags-haushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Zeitz.

Dieser Maßnahmeplan ist mit dem Haushaltsplan 2016 zu beschließen und der Kommunal-aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 


Anlagen:

 

  1. Haushaltsplan 2016
  2. Maßnahmeplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtdokument - Anlagen (9265 KB)    
Anlage 2 2 Maßnahmeplan zur Verbesserung des Finanzhaushaltes 2016 (63 KB)