Auszug - Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 18.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0429/16 Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Herr Borde:
- schlägt eine Erweiterung der Beschlussvorlagen vor. Da bisher immer von der Errichtung
zweier Messstationen die Rede war, daher macht er den Vorschlag den Beschluss mit der
Option zu erweitern eine weitere Messstation später zu errichten.
Herr Borde stellt den Antrag die Beschlussvorlage zu erweitern:
- 1.1 Liefern und montieren einer Messstation zur Überwachung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Weißenfelser Straße in der Ortschaft
Theißen
Abstimmung über Ergänzungsantrag von Herrn Borde
Anwesend: 10
Ja – Stimmen: 1
Nein - Stimmen: 9
Frau Trauer:
- Gerät kann LKW von PKW unterscheiden
Herr Köstler:
- Ist es richtig, dass es sich um einen Vergabebeschluss handelt. Sind die Mittel bereits im
Haushalt eingeplant?
Frau Schürmann:
- Das wären außerplanmäßige Kosten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
- die Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen.
- die Ausschreibung im IV. Quartal 2016 durchzuführen und stimmt dem damit verbundenen Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 zu. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |