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Auszug - Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/32/0429/16 Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 


Herr Borde:

- schlägt eine Erweiterung der Beschlussvorlagen vor. Da bisher immer von der Errichtung

  zweier Messstationen die Rede war, daher macht er den Vorschlag den Beschluss mit der

  Option zu erweitern eine weitere Messstation später zu errichten.

Herr Borde stellt den Antrag die Beschlussvorlage zu erweitern:

- 1.1 Liefern und montieren einer Messstation zur Überwachung der zulässigen

  Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Weißenfelser Straße in der Ortschaft

  Theißen

Abstimmung über Ergänzungsantrag von Herrn Borde

Anwesend: 10

Ja – Stimmen:  1

Nein -  Stimmen:  9

 

Frau Trauer:

- Gerät kann LKW von PKW unterscheiden

Herr Köstler:

- Ist es richtig, dass es sich um einen Vergabebeschluss handelt. Sind die Mittel bereits im

  Haushalt eingeplant?

Frau Schürmann:

- Das wären außerplanmäßige Kosten.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

 

  1. die Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen.

 

  1. die Ausschreibung im IV. Quartal 2016 durchzuführen und stimmt dem damit verbundenen Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 zu. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 einzustellen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /