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Vorlage - VI/STR/32/0429/16  

Betreff: Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
18.10.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
19.10.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.10.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.10.2016 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0429/16)
Anlagen:
Anlage Wirtschaftslichkeitsberechnung

Der Stadtrat beschließt,

 

  1. die Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen.

 

  1. die Ausschreibung im IV. Quartal 2016 durchzuführen und stimmt dem damit verbundenen Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 zu. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 einzustellen. 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 1 Ziff. 4 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit gab es vermehrt Hinweise und Beschwerden von Anwohnern sowie des Ortsbürgermeisters bzgl. der Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Ortsdurchfahrt von Theißen.

 

Daraufhin wurde im Dezember vergangenen Jahres eine Verkehrserhebung durchgeführt, die  bestätigt hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit tagsüber (50 km/h) aber insbesondere in den Abend- und Nachtstunden (18:00 bis 06:00 Uhr) sowohl von Pkws (50 km/h) als auch Lkws (30 km/h) nicht eingehalten wird.

 

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deshalb überwacht werden. Dazu soll eine stationäre Messeinrichtung im Dauerbetrieb zunächst über einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr errichtet werden. Diese soll die Verkehrsströme aus Richtung Zeitz oder aus der Ortsmitte wechselseitig im 24-stündigen Betrieb getrennt nach Fahrzeugklassen und den unterschiedlichen Tempolimits erfassen.

 

Folgender Leistungsumfang soll ausgeschrieben werden:

 

  • Lieferung und Errichtung einer kompletten stationären Messeinrichtung, inklusive Tiefbau- und Installationsarbeiten (kein Eingriff in den Straßenbelag), Einrichtung der Stromversorgung und Inbetriebnahme. Die genaue Standortvorgabe erfolgt durch die Stadt Zeitz.

 

  • vor Vandalismus geschützte Ausführung der Anlage sowie Heizung/Klimatisierung zur Realisierung des ordnungsgemäßen ganzjährigen Einsatzes

 

  • PKW/LKW Selektierung und Einstellung verschiedener Grenzwerte

 

  • Ausstattung mit einer hochauflösenden digitalen Kamera für Frontmessung zur Gewährleistung einer sicheren Fahrzeugführer- sowie Kennzeichenerkennung 

 

  • Durchführung aller erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten, inkl. Lieferung und Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen

 

  • regelmäßige Eichung sowie Führung einer Lebensakte des Messgeräts

 

  • Versicherung der Technik

 

  • zweifelsfreie Messwertzuordnung zur Beweisführung im Verfahren

 

  • ausreichende Datenspeicherkapazität für digital verschlüsselte Fotos zur Datensicherheit

 

  • Datentransfer vor Ort per USB-Stick

 

  • Lieferung und Einrichtung der erforderlichen Auswertesoftware mit Schnittstelle zur bereits vorhandenen Auswertesoftware

 

  • Durchführung von Schulungen des Personals der Stadt Zeitz für das Messsystem sowie das Auswerteprogramm

 

  • kompletter Rückbau der Anlage nach Vertragsende

 

 

Die Messsäule zur Aufnahme der Kamera soll unauffällig und mit geringem Eingriff in die Straßennebenflächen aufgestellt werden.

 

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung sowohl der Bau- als auch der laufenden Unterhaltungskosten der Messstation soll durch den Anbieter erfolgen. Die Stadt Zeitz wird für diese Dienstleistung lediglich eine fallbezogene Kostenpauschale zahlen. Zur Berechnung dieser werden nur verwertbare, in das Owi-Programm übertragbare Messvorgänge gewertet.                                                                     

Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Kommunen, die bereits Dauermessstationen betreiben, ist von durchschnittlich 24 Verkehrsverstößen pro Tag auszugehen.

 

Kosten jährlich

 

  1. Fallpauschale

24 Fälle (Verkehrsverstöße) täglich

= 8.640 Fälle jährlich x 8,23 € (brutto) Fallpauschale71.107,20 €

 

  1. Personalaufwand

ca. 900 Std. jährlich x 21,09 €/h                                               15.632,88

 

  1. Sachaufwand                                                                                                                              

   5.560,80 €     

 

                                                                                                           92.300,88 €        

 

In den Personalkosten sind die Zeiten für alle Arbeitsschritte vom Auslesen der Daten an der Messsäule, Entschlüsseln und Auswerten der Einzelfälle, Datenübertragung, Halterabfrage, Erstellen von Bescheiden, Postbearbeitung, Stellungnahmen bis zur Überwachung des Zahlungsverkehrs eingerechnet. In den Sachkosten sind Portogebühren, Materialien wie Papier, Formulare und Umschläge sowie Kosten für Softwarepflege erfasst.  

 

Einnahmen jährlich

 

Im Regelfall ist von einem Bußgeld in Höhe von 15 € (Geschwindigkeitsüberschreitung bis max. 10 km/h) auszugehen. Abzüglich einer pauschalen Anzahl von Fällen, die zwar von der Messstation erfasst wurden aber nicht verfolgbar sind (Fahrer aufgrund von ungünstiger Sonneneinstrahlung oder heruntergeklappter Sonnenblende nicht eindeutig erkennbar, ausländisches Kennzeichen) bzw. die im Einspruchs- bzw. gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden, wird für die Ermittlung der zu erwartenden Einnahmen lediglich von einem durchschnittlichen Bußgeldaufkommen in Höhe von 14,00 € pro Fall ausgegangen.

 

14,00 € /Fall x 8.640 Fälle/Jahr    120.960 € 

 

Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Die öffentliche Ausschreibung der Leistung mit Auftragsvergabe soll noch im Jahr 2016 vollzogen werden, damit (abhängig von den Witterungsbedingungen) der Aufbau und die Inbetriebnahme der Messstation im I. Quartal 2017 erfolgen kann. Auch wenn Zahlungen (Fallpauschalen) erst nach Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 1017 zu leisten sind, ist mit der Ausschreibung der Leistung ein Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 verbunden, da die Finanzierung zu diesem Zeitpunkt gesichert sein muss. Daher kann die Ausschreibung nur getätigt werden, wenn dem Haushaltsvorgriff und somit der Finanzierung der Maßnahme in 2017 zugestimmt wird.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bereits beim Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen zur Berücksichtigung für den Haushaltsplanentwurf 2017 angemeldet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Haushaltsjahr

AUSGABEN

Produktsachkonto

12200.523100

EINNAHMEN

Produktsachkonto

12200.456101

 

 

 

2017

71.200 €

120.900 €

2018

71.200 €

120.900 €

2019

71.200 €

120.900 €

 


Anlage:

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Wirtschaftslichkeitsberechnung (41 KB)