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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VI/STR/20/0410/16 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 


Frau Kabisch berichtet dem OR Würchwitz über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem Haushaltsplan. Dieser liegt den Ortschaftsratsmitgliedern zur Einsicht vor.

Sie wies darauf hin, dass Grundlage für den Nachtragshaushalt der vorhandene Fehlbetrag von 1,7 Mio. € aus dem Jahr 2015 ist.

Dieses Minus muss erwirtschaftet werden. Leider sind außerdem die Mittel der Landeszuweisungen gefallen. Verhandlungen und Aussprachen der Stadt Zeitz mit der Kommunalaufsicht, u.a. Frau Kaste, die sich besonders einbringt, sind erfolgt.

Kostenschwerpunkte für die Stadt sind die anstehende Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost und der Kauf einer neuen Drehleiter  für die Zeitzer Feuerwehr.

Für Würchwitz:

- Restbau der Loitscher Straße mit Gehweg,

- sowie unbedingte Einrichtung einer verkehrsberuhigenden Zone von Eingangsbereich

  Loitsch-Würchwitz ist unbedingt 2017 im Haushalt einzuplanen.

- 2018 ist dann ein neues Löschfahrzeug  für unsere Wehr TSFW im Plan und laut Frau

  Kabisch  bereits von der Kommunalaufsicht bestätigt

Soweit zum Bericht von Frau Kabisch zur Haushaltssatzung und dem dazugehörigen Haushaltsplan.

Herr Oertel fragt nach:

- Wann müssen wir neue Maßnahmen beantragen?

Frau Kabisch antwortet:

- Für HH-Plan 17 jetzt neue Maßnahmen beantragen.

Der Ortschaftsrat stimmt der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie einem Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zu.

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/