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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0430/16 Aufstellungsbeschluss des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Der Vorsitzende beantragt Rederecht für Herrn Schlösser (Geschäftsführer der WOMBAT Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG).

 

Dieser Antrag wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen.

 

Frau Tischendorf: Wenn Aldi in Zeitz eröffnet wird, wird dann Aldi in Theißen geschlossen?

 

Herr Schlösser: Hier handelt es sich um eine Standortverlagerung.

 

Anfrage des Vorsitzenden:

Ist die Firma WOMBAT Eigentümer der Grundstücke und gibt es weitere Investoren auf diesen.

 

Herr Schlösser:

Um überhaupt agieren zu können, wurden die Grundstücke erworben. Für das komplette Vorhaben, gibt es auch eine belastbare Finanzierung.

Der Getränkemarkt „BVG Getränkequelle“ aus der Weißenfelser Straße wird im Gewerbegebiet Donaliesstraße mit integriert.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Ecke Donaliesstraße / Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 1248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A „Sondergebiet Nahversorgungszentrum  Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 2.900 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 A  nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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