Inhalt

Auszug - Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0431/16 Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Buzalski:

Werden vor Baubeginn die einsturzgefährdeten Häuser abgerissen, um den Ausbau nicht zu behindern (wie z. B. beim Ausbau der Kreuzung Zekiwa)?

 

Herr Immisch: Ein Gebäude wird im Vorfeld noch abgerissen.


Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung

 

  1. Kreuzung Weißenfelser Straße / Donaliesstraße/ Naumburger Straße / Leipziger Straße (Kreuzung Grüne Aue) bis zur Kreuzung Weißenfelser Straße / Neue Straße/ Bodenreform
  2. Kreuzung Weißenfelser Straße / Neue Straße/ Bodenreform bis hinter die letzte Bebauung linksseitig in Richtung Theißen

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Straßenausbau mit Gehwegen stadteinwärts und kombinierten Rad-/Gehweg stadtauswärts und den Nebenanlagen wie Begrünung, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung, Parkflächen und Bushaltestellen.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Weißenfelser Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0