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Vorlage - VI/STR/65/0431/16  

Betreff: Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.10.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.10.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.10.2016 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0431/16)
Anlagen:
scan-20160912094404 12 09 12 2016 10-47-01.234

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung

 

  1. Kreuzung Weißenfelser Straße / Donaliesstraße/ Naumburger Straße / Leipziger Straße (Kreuzung Grüne Aue) bis zur Kreuzung Weißenfelser Straße / Neue Straße/ Bodenreform
  2. Kreuzung Weißenfelser Straße / Neue Straße/ Bodenreform bis hinter die letzte Bebauung linksseitig in Richtung Theißen

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Straßenausbau mit Gehwegen stadteinwärts und kombinierten Rad-/Gehweg stadtauswärts und den Nebenanlagen wie Begrünung, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung, Parkflächen und Bushaltestellen.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Weißenfelser Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.


 

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über

die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen

im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3, 4, und 8 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan ist für die Jahre 2016 - 2019 der Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz geplant.

 

Die Weißenfelser Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße in Richtung Theißen, Weißenfels und zur Ortsumfahrung Bundesstraße 2 sowie eine stark beanspruchte Erschließungsstraße in der Ortslage Zeitz.

Durch diese hohe Beanspruchung zeigt die Deckschicht Spurrinnen. Außerdem ist die Straße gekennzeichnet durch nicht verkehrsgerecht ausgebaute Gehwege, Nebenanlagen und Anbindungen an die angrenzenden Straßen und Wege.

Durch den geplanten Ausbau erfolgt eine wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Allgemeinen sowie eine Verbesserung des Straßenumfeldes durch Umbau sämtlicher Straßennebenflächen und Straßeneinmündungen.

 

Der geplante grundhafte Straßenausbau soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz, des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgen.

Durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke Zeitz GmbH ist die Erneuerung von Schmutz- und Regenwasserkanälen, Trinkwasserleitungen, Gasleitungen und weiteren Medien in der Weißenfelser Straße für die Jahre ab 2016 geplant.

Dies war Anlass, den grundhaften Ausbau der Weißenfelser Straße als Gemeinschaftsmaßnahme durchzuführen.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme wird mit Fördermitteln aus dem Programm der Förderung von Vorhaben mit Bundesmitteln nach § 3 Abs. 1 – EntflechtG als Sondervorhaben im besonderen verkehrspolitischen Interesse des Landes unterstützt. Diese Fördermittel sind nur für den Kostenanteil der Stadt Zeitz anzurechnen.

Der endgültige Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor; es wurde der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn am 04.11.2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.

 

Der derzeitige Oberflächenzustand der Fahrbahn besteht durchgängig aus unterschiedlichen Materialien, welche starke Senkungen und Wölbungen aufweisen.

 

Die Gehwege und die Parkflächen weisen einen schlechten Zustand auf und sind zum Teil aus privaten Materialien hergestellt bzw. unbefestigt und ungeordnet. An mehreren Stellen treten aufgrund der Baumwurzeln massive Aufwölbungen und Hindernisse in den Gehwegbereichen auf.

 

Das Straßenbegleitgrün hat abschnittsweise massive Ausfallerscheinungen. Die noch vorhandenen Bäume (Linden) stehen teilweise an Einmündungen im Sichtdreieck und stellen eine Unfallgefahr dar. Die Baumscheiben befinden sich unbefestigt in der Gehwegfläche.

 

Die Straßenbeleuchtung entspricht nicht den lichttechnischen Voraussetzungen und ist technisch verschlissen.

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 1.200 m.

 

Da der Ausbau der Weißenfelser Straße in einem unterschiedlichen Standard erfolgt, ist eine Abschnittsbildung in 2 Abschnitten wie folgt vorzunehmen:

 

  1. Kreuzung Weißenfelser Straße / Donaliesstraße/ Naumburger Straße/ Leipziger Straße (Kreuzung Grüne Aue) Flurstück 3/1 der Flur 1 – westlich und Flurstück 1413/8 der Flur 1 – östlich bis zur Kreuzung Weißenfelser Straße/ Neue Straße/ Bodenreform ( alle Flurstücke Gemarkung Zeitz)

 

  1. Kreuzung Weißenfelser Straße/ Neue Straße/ Bodenreform bis Bauende Flurstück12/2 der Flur 19 – westlich und Flurstück 7/6 der Flur 20 (teilweise) - östlich

( alle Flurstücke Gemarkung Zeitz)

 

 

Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:

 

1. Abschnitt:

 

Auf der Westseite wird ein Gehweg in Betonsteinpflaster in einer Breite von 2,10 m – 3,50 m errichtet, der durch einen Grünstreifen (Sicherheitsstreifen) bzw. durch Längsparker (jeweils durch Tiefbord eingefasst) und einer Entwässerungsrinne von der Fahrbahn abgetrennt ist.

 

Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,50 m und wird in bituminöser Bauweise in der Belastungsklasse BK 3,2 nach der RSTO-12 vorgesehen.

 

Auf der Ostseite der Fahrbahn  wird ein kombinierter Rad-/Gehweg in einer Breite von 2,30 m – 3,00 m hergestellt. Dieser wird ebenfalls wie auf der Westseite von der Fahrbahn durch einen Grünstreifen bzw. Stellplätze in Längsrichtung abgetrennt.

Die Gehwege und der kombinierte Geh-/Radweg werden in Betonpflaster errichtet und mit Tiefbordsteinen, in Beton gesetzt, neu eingefasst.

 

Die Längsparker werden mit Großpflaster / Naturstein befestigt und ebenfalls mit Tiefbord eingefasst.

 

In der geplanten Baumaßnahme Weißenfelser Straße befinden sich derzeit insgesamt

5 Bushaltestellen. Die Ausbildung der Haltestellen und Busbuchten erfolgt nach den DIN-Vorschriften.

 

Die vorhandenen Bäume werden bis zum Kreuzungsbereich Weißenfelser Straße / Neue Straße / Bodenreform komplett entfernt. Es sind ebenso viele Bäume zu pflanzen wie auch gerodet wurden.

Im Zuge der Neuanlage der Nebenanlagen entstehen auch wieder Grünflächen, in denen sich die neuen Baumstandorte befinden.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird wechselseitig entlang der Verkehrsanlage erneuert.

 

Die beidseitig vorhandenen Mischwasserkanäle werden zurückgebaut bzw. mit Flüssigbeton verfüllt.

Durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz erfolgt die Herstellung eines neuen Schmutz- bzw. Regenwasserkanals (im Fahrbahnbereich) neu errichtet.

Zur Entwässerung der Straßenoberfläche und der Nebenanlagen werden Einläufe bzw. Einlaufrinnen neu angeordnet.

 

 

2. Abschnitt:

 

Auf der Westseite wird ein Grünstreifen errichtet.

 

Daran schließt sich die Fahrbahn in einer Breite von 6,50 m an. Auf der Ostseite wird der kombinierte Rad-/Gehweg bis zum Bauende fortgeführt. Er endet hinter dem Flurstück 7/11 – Tankstelle. Ab hier haben die Fußgänger die Möglichkeit, die bereits vorhandene Zuwegung zum Parkplatz des Baumarktes zu benutzen und die Radfahrer werden auf die Fahrbahn geleitet.

 

In diesem Abschnitt werden an dem vorhandenen Baumbestand lediglich Kronenrückschnitt und Ausästungsarbeiten vorgenommen.

 

Die vorhandenen Straßenlaternen werden auf der Ostseite durch neue ersetzt.

 

Das vorhandene Trennsystem bleibt bestehen. Es werden lediglich die Einläufe zur Oberflächenentwässerung neu angeordnet.

 

Die Baumaßnahme  ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Weißenfelser Straße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Folgende Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt:

 

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage

-          Begrünung

-          Beleuchtung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

-          Bushaltestellen/- buchten

 

 

Baubeginn:                                                I. Quartal 2017

Voraussichtliche Fertigstellung:                III. Quartal 2019

 

 

Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wird das geplante Vorhaben

„Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Weißenfelser Straße“ in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.

 

Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, können von den anliegenden Grundstückseigentümern (Beitragspflichtigen) gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung Vorausleistungen erhoben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:    rdermittel: 1.634.900,00 €

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-2. Jährliche Folge-         3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-    kosten:                          gene Einnahmen:

    nahme:           

           

lt. Kostenschätzung:   2.607.000,00 €           -                               760.000,00 €

(einschl. Ingenieurleistungen)                                                        Anteil der Beitragspflichtigen

                                                                                                       nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20160912094404 12 09 12 2016 10-47-01.234 (360 KB)