Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße im OT Zangenberg
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 19.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0433/16 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße im OT Zangenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Der Ortschaftsrat Zangenberg hat dieser Vorlage zugestimmt.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |