Vorlage - VI/STR/65/0433/16
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Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: |
keine |
Begründung:
Im Haushaltsplan ist für 2016 der Ausbau eines Teilstückes des Gehweges der Leipziger Straße geplant. Die Leipziger Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße zum Zeitzer Ortsteil Zangenberg und der Ortsumfahrung.
Der bereits ausgebaute Gehweg stadtauswärts rechtsseitig endet hinter dem Grundstück Leipziger Straße 3. Um den Fußgängern einen sicheren Raum bis zum Ortsteil Zangenberg zuzuweisen, ist es notwendig, den Lückenschluss des Gehweges bis zum bereits ausgebauten Gehweg vor der Bahnunterführung vorzunehmen.
Der Gehwegausbau ist Bestandteil der nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG-LSA) unterstützten Maßnahme „ Deckensanierung Leipziger Straße/Zeitzer Straße in Zeitz, OT Zangenberg“. Diese Fördermittel sind nur für den Kostenanteil der Stadt Zeitz anzurechnen. Es sind 291.590,67 € Fördermittel beantragt. Der endgültige Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 300.711,64 € ; davon 16.103,92 € für den Gehwegausbau einschl. Ersatzbepflanzung.
Der derzeit als Gehweg genutzte Randstreifen ist unbefestigt und entspricht nicht den Vorschriften.
Für einen fachgerechten Ausbau des Gehweges erfolgt eine Neuordnung der Nebenanlagen.
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 107 m.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:
Der Gehweg wird in Betonpflaster neu errichtet und mit Borde eingefasst.
Die vorhandenen Bäume werden komplett entfernt. Als Ersatzpflanzung sind ebenso viele Bäume zu pflanzen wie auch gerodet wurden.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Abschnittsanfang: Flurstück 5/1 der Flur 3 Gemarkung Zangenberg
Abschnittsende: Flurstück 6/1 der Flur 3 Gemarkung Zangenberg
Baubeginn: 26.09.2016
Voraussichtliche Fertigstellung: 04.11.2016
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: --
lt. Ausschreibung bzw. Kosten- 8.051,96 €
schätzung einschl. der Ersatzbepflanzung: Anteil der Beitragspflichtigen
16.103.92 € nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der
(incl. Ingenieurleistungen) Straßenausbaubeitrags-
satzung
Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Aus-
schreibung bzw. Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge
noch Änderungen möglich sind.
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
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