Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 11.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:15 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/20/0410/16 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Prahlow vom Sachgebiet Haushalt:
- erläuterte den Ortschaftsratsmitgliedern die Problematik des Haushaltplanes 2016.
Der Ergebnisplan für das Haushaltjahr 2016 liegt unausgeglichen vor. Es ergibt sich ein
Fehlbetrag in Höhe von 1.789.600 €.
Dieser Differenzbetrag ergibt sich aus den Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen
und Wertminderungen abzüglich der Erträge aus der Auflösung von korrespondierenden
Sonderposten.
Letztmalig im Haushaltjahr 2016 besteht die Möglichkeit zur Anwendung der vom Land
eingeräumten „Vorübergehenden Erleichterung des Haushaltausgleiches“. Dies ermöglicht
eine Verrechnung von Jahresfehlbeträgen mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz,
wovon 2016 erstmalig Gebrauch gemacht werden muss.
Bei Anwendung dieser Regelung besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes .Es wird allerdings auf die Pflicht der Kommune
verwiesen, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass nach den
auslaufen der Verrechnungsmöglichkeit ab dem Haushaltjahr 2017 der Haushalt nicht
ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus besteht die Auflage der
Kommunalaufsichtsbehörde einen Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von
Liquiditätskrediten zu erarbeiten und zu beschließen.
- Für die Ortschaft Zangenberg haben die Mittel für Zweckausgaben in Höhe von 2.900 €
und Verfügungsmittel in Höhe von 300 € auch weiterhin Bestand und sind im Haushaltplan
festgeschrieben sowie die Rücklage in Höhe von 7.320 €.
Anfrage Herr Jäger an Frau Prahlow:
- Im Gespräch der FFW-Mitglieder, die Ortswehr Zangenberg erhält 2020 ein neues
Fahrzeug. Ist dieses Fahrzeug im Bedarfsplan der kommenden Jahre aufgenommen?
Frau Prahlow:
- Der Bedarfsplan ist bis 2019 aufgestellt und da ist ein neues Fahrzeug für Zangenberg nicht
ausgewiesen. Sie macht sich über die Bedarfsplanung ab 2020 kundig und die Antwort liegt
bis zur nächsten Ortschaftsratssitzung vor.
Beschluss:
1. Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
2. Beschluss
Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
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Frau Prahlow verlässt um 20.15 Uhr die Sitzung.