Inhalt

Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/20/0410/16 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 


Frau Prahlow vom Sachgebiet Haushalt:

- erläuterte den Ortschaftsratsmitgliedern die Problematik des Haushaltplanes 2016.

  Der Ergebnisplan für das Haushaltjahr 2016 liegt unausgeglichen vor. Es ergibt sich ein

  Fehlbetrag in Höhe von 1.789.600 €.

  Dieser Differenzbetrag ergibt sich aus den Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen

  und Wertminderungen abzüglich der Erträge aus der Auflösung von korrespondierenden

  Sonderposten.

  Letztmalig im Haushaltjahr 2016 besteht die Möglichkeit zur Anwendung der vom Land  

  eingeräumten „Vorübergehenden Erleichterung des Haushaltausgleiches“. Dies ermöglicht

  eine Verrechnung von Jahresfehlbeträgen mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz,

  wovon 2016 erstmalig Gebrauch gemacht werden muss.

  Bei Anwendung dieser Regelung besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines

  Haushaltskonsolidierungskonzeptes .Es wird allerdings auf die Pflicht der Kommune

  verwiesen, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass nach den

  auslaufen der Verrechnungsmöglichkeit ab dem Haushaltjahr 2017 der Haushalt nicht

  ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus besteht die Auflage der

  Kommunalaufsichtsbehörde einen Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von

  Liquiditätskrediten zu erarbeiten und zu beschließen.

- Für die Ortschaft Zangenberg haben die Mittel für Zweckausgaben in Höhe von 2.900 €

  und Verfügungsmittel in Höhe von 300 € auch weiterhin Bestand und sind im Haushaltplan

  festgeschrieben sowie die Rücklage in Höhe  von 7.320 €.

Anfrage Herr Jäger an Frau Prahlow:

- Im Gespräch der FFW-Mitglieder, die Ortswehr Zangenberg erhält 2020 ein neues

  Fahrzeug. Ist dieses Fahrzeug im Bedarfsplan der kommenden Jahre aufgenommen?

Frau Prahlow:

- Der Bedarfsplan ist bis 2019 aufgestellt und da ist ein neues Fahrzeug für Zangenberg nicht

  ausgewiesen. Sie macht sich über die Bedarfsplanung ab 2020 kundig und die Antwort liegt

  bis zur nächsten Ortschaftsratssitzung vor.

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

Frau Prahlow verlässt um 20.15 Uhr die Sitzung.