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Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 20
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Schwarz bittet um Informationen zum „Blauen Stern“ in Theißen.

Herr Meinecke: Z.Zt. laufen Verhandlungen mit 2 Bewerbern, welche das Kellergeschoss bzw. Erdgeschoss anmieten möchten. Es besteht derzeit Einigkeit über die abzuschließenden Mietverträge. Die entsprechende Beschlussfassung soll im November im Ortschaftsrat Theißen erfolgen. Der Mietvertrag soll planmäßig zum 01.01.2016 in Kraft treten.

 

Herr Falz Hinweis auf Barrierefreiheit aller Haltestellen und Fahrzeuge des Personennahverkehrs in der Stadt Zeitz bis 01.01.2022. In einer gemeinsamen AG wird derzeit eine Richtlinie zur Umsetzung erarbeitet. Liegt diese der Stadt Zeitz mit dem Rückgabetermin 31.11. bereits vor?

Herr Immisch: Nein diese Richtlinie liegt noch nicht vor.

Herr Falz bietet an, gemeinsam den Fragespiegel abzuarbeiten.

 

Hinweis Herr Weißbrodt auf zerbrochene Flaschen an der Deutschen Bank.

Der Hinweis wird weitergeleitet.

 

Frau Späte:

Anfrage zum Sachstand L 196 Ortsausgang Wildenborn - Einfahrt Kiesgruppe Lindenberg hier gab es Absprachen mit dem LSBB?

Herr Immisch:

Die Hinweise wurden an die Straßenbaubehörde weitergegeben, einschließlich Luftbilder. Leider liegt derzeit noch keine Antwort der Straßenbaubehörde vor.

Frau Späte: Die Stadt Zeitz sollte zu diesem Themenbereich um schriftliche Auskunft bei der Straßenbaubehörde nachsuchen.

 

Herr Borde:

Es soll jetzt veröffentlicht werden, dass die B 197 Gemeindestraße wird?

Herr Immisch:

Nein. Es ist bereits veröffentlicht worden. Aber in der Veröffentlichung sind falsche Grundstücke genannt worden und das hat die Stadt zum Anlass genommen, dass wir davon ausgegangen sind, dass es so nicht in Kraft getreten ist. Die Stadt Zeitz wird erst veröffentlichen, wenn die Zusage zu einer Begehung gegeben wird.

 

Herr Borde:

Hinweis der Antrag zum Hochwasserschutz Theißen wurde falsch gestellt und damit auch negativ beschieden. Die Einspruchsfrist wurde versäumt.

 

Herr Immisch:

Der Begriff in dem Antrag ist nicht ganz richtig, aber die Antwort des LVA ist richtig. Der Deichbau wäre nach der Richtlinie eine präventive Hochwasserschutzmaßnahme und diese werden generell nicht befürwortet.