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Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
VI/STR/40/0438/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 


Erläuterungen durch Frau Langenberg:

- Neuberechnung der Beiträge alle 3 Jahre. Zwar gibt es höhere Zulagen, aber trotzdem

  reicht es nicht. Bildungsausschluss hat auf letzter Sitzung folgende Änderung zur

  Beschlußvorlage zugestimmt:

- Gebühren im Krippenbereich werden nur um 5 € pro Jahr angehoben (d.h. z.B. bei 5h

    Unterbringung: 2017: 120 €, 2018: 125 €, 2019: 130 €),

- Hortbereich: in den Ferien Variante B ohne 2 € pro Ferientag.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                 in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/