Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 29.11.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 20:30 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/40/0438/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Erläuterungen durch Frau Langenberg:
- Neuberechnung der Beiträge alle 3 Jahre. Zwar gibt es höhere Zulagen, aber trotzdem
reicht es nicht. Bildungsausschluss hat auf letzter Sitzung folgende Änderung zur
Beschlußvorlage zugestimmt:
- Gebühren im Krippenbereich werden nur um 5 € pro Jahr angehoben (d.h. z.B. bei 5h
Unterbringung: 2017: 120 €, 2018: 125 €, 2019: 130 €),
- Hortbereich: in den Ferien Variante B ohne 2 € pro Ferientag.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und
2) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |