Auszug - Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | VI/STR/65/0478/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0478/16 Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0478/2303/17:
- Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Mittel für die Förderung Dorferneuerung/Dorfentwicklung im Haushalts- und Finanzplan 2017 zum Zweck der finanziellen Absicherung der beantragten Fördermittel einzustellen.
- Der Dorfentwicklungsplan wird für den Grundhaften Ausbau des Gehweges in der Loitscher Straße Ortsteil (OT) Würchwitz als einzige im Jahr 2017 beantragte Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 33 |
Ja-Stimmen: | 32 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |