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Auszug - Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017  

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:VI/STR/65/0478/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0478/16 Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0478/2303/17:

 

  • Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Mittel für die Förderung Dorferneuerung/Dorfentwicklung im Haushalts- und Finanzplan 2017 zum Zweck der finanziellen Absicherung der beantragten Fördermittel einzustellen.

 

  • Der Dorfentwicklungsplan wird für den Grundhaften Ausbau des Gehweges in der Loitscher Straße Ortsteil (OT) Würchwitz als einzige im Jahr 2017 beantragte Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0