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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Vorhabenzogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:VI/STR/65/0497/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0497/17 Aufstellungsbeschluss des Vorhabenzogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0497/2303/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 644, 675, 195/211, 195/212, 712 und 710 (teilweise) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 A - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 1.200 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0