Auszug - Berufung Ortswehrleiter
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | VI/STR/32/0504/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0504/17 Berufung Ortswehrleiter | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes bedankt sich der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, im Auftrag des Stadtrates recht herzlich bei den Kameraden der Feuerwehr für ihre Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit.
Anschließend folgt die Ernennung von Herrn Manuel Jakobi zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Nonnewitz.
Herr Peter Kiebler von der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Aue-Aylsdorf, ist nicht anwesend.
Weiterhin wird Herr Christan Habel zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Kayna ernannt. Die Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung des Stadtrates Zeitz am 26.01.2017.
Herr Manuel Jakobi und Herr Christian Habel werden nach vorn gebeten und leisten gemäß § 38 BeamtStG den Diensteid.
Durch den Oberbürgermeister, Herrn Thieme, und den Vorsitzenden des Stadtrates, Herrn Borde, werden die Urkunden und Blumen überreicht.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/32/0504/2303/17:
Der Stadtrat ernennt
- Herrn Peter Kiebler unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer bis zum 12.03.2021 zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Aue-Aylsdorf.
- Herrn Manuel Jakobi unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer bis zum 12.03.2021 zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Nonnewitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 34 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |