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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017   

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:VI/STR/63/0502/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/63/0502/17 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/63/0502/2303/17:

 

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Städtebauförderprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellung für das Programmjahr 2017 im „Städtebaulichen Denkmalschutz“, Stand 30.01.2017

 

Für die bewilligten und beantragten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze  der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0