Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | VI/STR/63/0502/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0502/17 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/63/0502/2303/17:
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Städtebauförderprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellung für das Programmjahr 2017 im „Städtebaulichen Denkmalschutz“, Stand 30.01.2017
Für die bewilligten und beantragten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.
Über Erhöhungen der Kostenansätze der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 33 |
Ja-Stimmen: | 32 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |