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Auszug - Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:VI/STR/75/0483/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0483/16 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes 11 informiert der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, dass zum TOP 11 ein Austauschblatt der Seite 17 erarbeitet wurde und den Stadträtinnen und Stadträten vorliegt.

Weiterhin liegen 2 Auszüge aus der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 08.03.2017 (TOP 3 und TOP 12) sowie das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 06.03.2017 auf den Plätzen aus.

 

Frau Beyer nimmt gemäß § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Somit werden zum TOP 11 insgesamt 33 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.

 

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme,

gibt zu Beginn die Information, dass der „Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz“ folgende Ergänzung erhalten hat. Die Stelle der Sachbearbeiterin 2 ist für 2 Jahre befristet und wird auch entsprechend befristet ausgeschrieben.


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/75/0483/2303/17.

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 09.12.2016 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.382.283 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.074.298 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

307.985 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

13.937.307 EUR

 

in den Ausgaben auf

13.937.307 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2017 festgesetzt:

 

für Investitionen auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites

 

wird festgesetzt auf

1.160.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

2.359.500 EUR

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1       (Frau Beyer)