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Vorlage - VI/STR/75/0483/16  

Betreff: Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
18.01.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2017 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgestellt  (VI/STR/75/0483/16)
23.03.2017 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/75/0483/16)
Anlagen:
2017-01-18_AnlageVorlage_BK31_WiPlan_2017_Entwurf_EB_AW_1
EB-AW_WP 2017_Austauschblatt-S. 17

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 09.12.2016 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.382.283 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.074.298 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

307.985 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

13.937.307 EUR

 

in den Ausgaben auf

13.937.307 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2017 festgesetzt:

 

für Investitionen auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites

 

wird festgesetzt auf

1.160.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

2.359.500 EUR

 


Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 in der Fassung vom 9. Dezember 2016 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2015 bis 2017 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse aus der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2017 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen keine Kre­ditaufnahme erforderlich. Der Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge (insbes. aus Herstellungsbeitrag II) und Zuschüsse (insbes. für Hochwasserbaumaßnahmen) gedeckt.

 

Die Ermittlung der Höhe des Liquiditätskredites erfolgte entsprechend dem RdErl. MI LSA vom 23.02.2015. Gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 110 Abs. 2 KVG LSA sind Liquiditäts­kredite genehmigungspflichtig, wenn diese ein Fünftel der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigen. Der im Wirtschaftsplan 2017 ermittelte Be­trag in Höhe von 1.160.000 EUR ist damit nicht genehmigungspflichtig.

 

 


Anlage:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 vom 09.12.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-01-18_AnlageVorlage_BK31_WiPlan_2017_Entwurf_EB_AW_1 (1036 KB)    
Anlage 2 2 EB-AW_WP 2017_Austauschblatt-S. 17 (41 KB)