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Auszug - Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 18.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0523/17 Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Der Vorsitzende erläutert den wesentlichen Inhalt der Vorlage.

 

Der Oberbürgermeister macht in seinen Ausführungen das Für und Wider dieses Antrages deutlich. Ebenso müssen viele Kriterien erfüllt sein, einen Fußgängerüberweg zu errichten. Auch der finanzielle Aspekt ist nicht unerheblich. Über Alternativen sollte man unbedingt nachdenken.

 

Herr Beckel:

Im Vorfeld hat sich die Stadtverwaltung bereits mit diesem Thema auseinandergesetzt. Die Problematik besteht schon sehr lange. Laut der genannten Richtlinie ist ein Überweg an dieser Stelle nicht die optimale Lösung. Querungshilfen oder Beschilderungen wären eine weitere Variante. Weiter sind in diesem Verfahren verschiedene Behörden (wie z. B. Straßenverkehrsbehörde, technische Bereiche, Polizei, Elternvertreter usw.) zu beteiligen.

Er schlägt vor, den Beschlusstext in Form eines Prüfauftrages an die Verwaltung zu geben.

Weiter ist zu bedenken, dass sich die Verkehrsströme wieder ändern aufgrund der Öffnung der Brücke am Wendischen Berg, der Öffnung der Schützenstraße aber auch durch den Ausbau des Steinsgrabens. Eine rechtssichere Erfassung der Verkehrsströme ist so nicht möglich.

 

Der Vorsitzende (hier auch Antragsteller) zieht die Vorlage aufgrund der aufgezeigten Aspekte zurück und wird einen entsprechenden abgeänderten Beschlusstext in Form eines Prüfauftrages der Stadtverwaltung Zeitz vorlegen.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der Durchführung der zur Anordnung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) in der Virchowstraße zwischen den Einmündungen Röntgenstraße und Käthe-Niederkirchner-Straße gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) notwendigen Schritte.

 


Abstimmungsergebnis zur Rücknahme der Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0