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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  

28. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/20/0536/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0536/17 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Zum Haushaltsplanentwurf 2017 liegen Änderungen zur Zuordnung von veranschlagten Mitteln in andere Produktsachkonten vor. Auswirkungen auf die im Haushaltsplan bzw. in der Haushaltssatzung veranschlagten Summen ergeben sich daraus nicht.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates, eröffnet die Diskussion. Zur Beschlussfassung liegen 2 Änderungsanträge vor.

 

Herr Weißbrodt, Vorsitzender der Fraktion ALL/AfD, stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die Haushaltsstellen 25200.6811001 Barocke Residenz mit dem Sperrvermerk zu versehen sind.

 

Bevor Herr Weißbrodt als Einreicher den Antrag der Fraktion ALL/AfD begründet, bringt er zum Ausdruck, dass es Anliegen der Fraktion ALL/AfD sei, den Haushalt heute zu beschließen, damit notwendige Investitionen in Angriff genommen werden können.

Zum genannten Punkt Barocke Residenz bestehe ein gewisses Problem, wie seitens der Verwaltung mit den bereitgestellten Fördermitteln verfahren werde. Die Verwaltung habe erst nach Vorliegen eines bereits fertigen Projektes darüber informiert. Über die Verwendung der Fördermittel habe der Stadtrat zu beschließen. Aus Sicht der Fraktion ALL/AfD wäre zu prüfen, ob die Fördermittel für die Moritzburg oder die Gestaltung des Goetheparks verwendet werden können.

Durch den Oberbürgermeister sei informiert worden, dass nach Aussage des Landrates die Fördermittel für die „Leuchttürme“ wie Museen und Schlösser zu verwenden seien. Die Aussage der Stelle, die für die Ausreichung der kompletten Fördermittel zuständig sei, kenne man nicht.

 

Weiterhin sieht die Fraktion ALL/AfD den Aufbau des Marstalls mit Fördermitteln als bedenklich an. Bedenken bestünden dahingehend, dass sich die Realisierung als teurer erweisen könne. Zudem würden zusätzliche Flächen geschaffen, die in Zukunft Betriebs- und Personalkosten verursachen und für die noch keine konkrete Verwendung feststehe.

 

Abschließend bringt Herr Weißbrodt zum Ausdruck, dass der Stadtrat über die Verwendung der Fördermittel entscheiden solle und die Fraktion ALL/AfD dem Haushalt ansonsten zustimme.

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, gibt folgende Ausführungen:

Der Landrat sei – wie auch auf andere Städte – auf die Stadt zugekommen und habe darüber informiert, dass eingebettet in die GRW-Förderung überwiegend Museen, Schlösser und Klöster gefördert werden können. Es gehe um die Förderung von sogenannten „Leuchttürmen“ überregional bedeutender kulturhistorischer Städte und der lokalen Wirtschaft. Die Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro könnten nicht anderweitig verwendet werden. In dieser Summe seien sehr viele Projekte, wie der Schlossteich, die Überdachung der Bühne im Schlosspark und der Umzug des Stadtarchivs enthalten. Weiterhin sei geplant, das Depot in den Marstall zu versetzen. Damit würden Räumlichkeiten im eigentlichen Schloss freigezogen und weitere Ausstellungsflächen zur Verfügung stehen.

 

Weiterhin führt der Oberbürgermeister aus, dass derm Marstall bereits vor einiger Zeit zusammengefallen sei. Dieser Zustand sei nicht befriedigend und jetzt besteht die Möglichkeit zur Abhilfe.

Eine Genehmigung der Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro stelle ein einmaliges Geschenk dar. Mit diesem Geld könne der Erhaltungsbedarf im Schlossparkbereich und Schlossensemble finanziert werden, den die Stadt Zeitz anderweitig nicht decken könne.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, ist gegen den Antrag der Fraktion ALL/AfD und stellt einen Änderungsantrag zu diesem Antrag, der davon ausgeht, dass die Fördermittelt anderweitig verwendet werden können.

 

Der Änderungsantrag lautet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die GRW-Fördermittel für die Maßnahme: Aufwertung des Goetheparks und Weiterentwicklung des Konzeptes grünes Band verwendet werden können und bei positiver Prüfung eine Grobkonzeption zur Umgestaltung des Goetheparks zu erstellen.

Hierzu wird der Oberbürgermeister verpflichtet, die Investitionsmaßnahme 2520018001 Barocke Residenz mit einem sogenannten Sperrvermerk bis zum Abschluss der Prüfung zu versehen.

 

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke. bringt zum Ausdruck, dass die Fraktion Die Linke. dem vorliegenden Haushaltsplan 2017 zustimmen werde.

 

Weiterhin informiert Herr Heller, dass sich seine Fraktion bereits im Hauptausschuss dafür ausgesprochen habe, dem Sperrvermerk der Fraktion ALL/AfD zuzustimmen. Der Änderungsantrag des Oberbürgermeisters werde für entbehrlich gehalten. Ein Sperrvermerk stelle keinen Hinderungsgrund dar, die finanziellen Mittel zu beantragen und anzunehmen. Herr Heller betont, dass das Anliegen der Zustimmung des Sperrvermerks darin begründet sei, miteinander über die Verwendung der Mittel zu diskutieren und konzeptionelle Lösungen zu gestalten. Es gehe nicht darum, die Mittel nicht anzunehmen bzw. nicht haben zu wollen.

Der Antrag der Fraktion ALL/AfD stelle einen Ergänzungsantrag zum Haushalt dar.

Sollte die Verwaltung darüber hinaus weitere Mittel für andere Projekte akquirieren, so sei dagegen nichts einzuwenden.

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, ergänzt, dass im nächsten Bauausschuss nochmals eine tiefergehende Vorstellung des Projektes erfolgen werde.

 

Herr Schröder, Fraktion B90/Die Grünen/FDP, gibt zu bedenken, dass die im Punkt 4 vorgesehene Einbeziehung des Goetheparks ein externes Objekt außerhalb des Schlosses Moritzburg darstelle.

 

Herr Weißbrodt, Vorsitzender der Fraktion ALL/AfD betont ausdrücklich, dass im Hauptausschuss ein Änderungsantrag beschlossen worden sei, der beinhalte, die Haushaltsstellen Barocke Residenz mit dem Sperrvermerk zu versehen. Alle anderen Punkte des Antrages gehören nicht zum heutigen Änderungsantrag.

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, bringt zum Ausdruck, dass es der Antragstellung an Bestimmtheit und Klarheit fehle, vor allem wie man diesen Sperrvermerk wieder entfernen bzw. auflösen könne.

 

Herr Hedrich, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Zeitzer für Zeitz, legt dar, dass die Fraktion Zeitzer für Zeitz dem Haushalt im Grundsatz zustimmen werde.

 

Gleichzeitig verweist er darauf, dass das Projekt einzig und allein im Bildungsausschuss vorgestellt worden sei. Es sei nicht nachvollziehbar, warum danach nicht weiter in den Ausschüssen und Gremien informiert worden sei. Die geplante Nutzung und Zweckbestimmung sei noch immer ungeklärt. Ebenso würden keine Informationen zur Höhe der zu erwartenden Betriebskosten und deren Finanzierung vorliegen.

 

Herr Hedrich bittet um Informationen und Erläuterung zu den Auswirkungen der Einstellung eines Sperrvermerkes und dessen Aufhebung. Es sei wichtig zu wissen, wie es mit dem Gelände der Moritzburg weitergehen solle. Würden die Fördermittel nicht angenommen, so hätte die Stadt Zeitz in der Zukunft dafür nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, möchte an dieser Stelle ergänzen und darüber informieren, dass nach bereits erfolgter telephonischer Rücksprache mit dem Landrat eine Einbeziehung des Projektes Goethepark in die Förderung nicht in Betracht gezogen werden könne.

Die Förderung unterstütze überregional bedeutsame Projekte des Tourismus und der örtlichen Wirtschaft.

 

 

Frau Späte, Fraktion CDU, gibt zum Haushalt folgende Ausführungen:

Zunächst verweist Frau Späte darauf, dass die Moritzburg in den vorangegangenen Jahren aus demselben Programm und unter dem Ziel touristischer Infrastrukturförderung mit Millionen von D-Mark wieder saniert worden sei. Offen geblieben sei, wie mit dem Wäscherei-Marstall-Gebäude weiter verfahren werde, so dass es inzwischen zusammengefallen sei.

 

Das Land Sachsen-Anhalt stelle in dieser Wahlperiode das erste Mal finanzielle Mittel in Form von Bundesmitteln, EU-Mitteln, Landesmitteln und Eigenmitteln des Antragstellers für die Förderung der touristischen Infrastruktur - wozu auch Museen und kulturelle Einrichtungen gehören - bereit. Der Burgenlandkreis werde die Kommunen in diesem Bereich mit den sogenannten „Lützen-Millionen“ dahingehend unterstützen, indem er die Eigenanteile an der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW-Infrastrukturförderung“ für die Städte übernehme, die überregionale Museen haben und diesen Eigenanteil nicht selbst erbringen können. Die Städte seien gebeten worden, Projekte vorzuschlagen. Es handle sich um folgende Projekte:

-          Jahn-Museum Freyburg

-          Kloster Memleben,

-          Romanisches Haus Bad Kösen,

-          Arche Nebra,

-          Schlossmuseum Weißenfels

-          Museum Zeitz.

 

Diese Projekte befinden sich in einem sogenannten Wettbewerb. Die Bewertung erfolge anhand eines Punktesystems. Sollte die Stadt Zeitz den Zuschlag erhalten, würden selbstverständlich alle baulichen und nutzungsmäßigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Moritzburg mit dem Stadtrat und in seinen Gremien beraten.

 

Weiterhin führt Frau Späte aus, dass der nächste Schritt die Fördermittelbeantragung durch die Stadt Zeitz sei. Voraussetzung dafür sei eine im Haushalt eingestellte Produktnummer und Produktgruppe in der entsprechenden Höhe. Eine Haushaltssperre für einen Fördermittelantrag sei in diesem Fall schädlich. Deshalb bittet Frau Späte darum, dem Antrag der Fraktion ALL/AfD nicht zuzustimmen.

 

Herr Heller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. erwidert, dass ein Sperrvermerk keine Haushaltssperre darstelle und durch entsprechende Beschlussfassung wieder aufgehoben werden könne. Der Sperrvermerk biete die Gewähr, in die Fördermittelbeantragung und

-verwendung mit einbezogen zu werden. Es gehe ausdrücklich nicht darum, ein Projekt und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu verhindern, sondern darum, die entsprechende Transparenz zu schaffen.

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, informiert zur rechtlichen Natur eines Sperrvermerkes.

Eine Haushaltsposition zu sperren erfolge durch Beschluss des Stadtrates, und dieser könne nur durch einen weiteren Beschluss wieder aufgehoben werden.

 

Er macht darauf aufmerksam, dass möglicherweise die Einbringung des Sperrvermerkes die Beantragung der Fördermittel bereits zu Beginn verhindern könne. Eine Sperre werde daher gänzlich abgelehnt. Als sinnvoll werde die Erteilung eines Prüfauftrages angesehen, der später mit dessen Erledigung wegfalle.

 

Herr Nicolai, Fraktion ALL/AfD, bekräftigt die Ausführungen von Herrn Heller zum Einbringen eines Sperrvermerks und zur Schaffung der nötigen Transparenz zur geplanten Verwendung der Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro.

 

Frau Wetzelt, Fraktionsvorsitzende der CDU, beantragt eine kurze Beratungspause, damit die Stadträtinnen und Stadträte sowie Fraktionen das Für und Wider der vorgetragenen Diskussionsbeiträge zur Beantragung eines Sperrvertrages abwägen können.

 

Frau Beyer, Fraktion B90/Die Grünen/FDP, beantragt „Abbruch der Debatte“ nach Beendigung der Beratungspause.

 

Herr Exler, Fraktion Freie Wähler, bittet zunächst darum, die Frage von Herrn Hedrich zur Bedeutung eines Sperrvermerkes durch das Sachgebiet Haushalt zu beantworten.

 

Weiterhin merkt er an, dass das Projekt bereits im Kultur- und Bildungsausschuss vorgestellt worden sei. Der Stadtrat werde damit an den laufenden Beratungen beteiligt. Der Oberbürgermeister habe darüber informiert, dass eine erneute Vorstellung im nächsten Bauausschuss erfolgen solle. Die Eintragung eines Sperrvermerkes sei nicht notwendig.

 

Herr Hedrich, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Zeitzer für Zeitz, bezieht sich auf den Redebeitrag von Frau Späte und die genannten förderungswürdigen Projekte im Burgenlandkreis. Er fragt nach, wie sicher es sei, dass die Stadt Zeitz Fördermittel für die Moritzburg erhalte, nachdem diese im Haushaltsplan eingestellt seien.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates, informiert über die GRW-Förderung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Burgenlandkreis übernehme den Eigenmittelanteil der Stadt Zeitz. Bei der Bewilligung der Fördermittel handle es sich um einen Wettbewerb und es sei noch nicht sicher, dass die Stadt Zeitz mit dieser Förderung bedacht werde. Eine Gefahr bestehe darin, dass das Ganze zerredet werden könnte und Zeitz damit aus der Förderung falle. Die Förderung sei angeschoben und müsse ohne jeden Sperrvermerk weiter bearbeitet werden, damit der Kreistag 2018 darüber beschließen könne.

 

Anschließend lässt Herr Borde über den Antrag von Frau Wetzelt, Fraktionsvorsitzende CDU, zur Beratungspause abstimmen

Dem Antrag wird mehrheitlich Zustimmung erteilt.

Es folgt eine kurze Beratungspause.

Nach der Beratungspause wird die Diskussion zum Haushalt fortgesetzt.

 

Frau Wetzelt, Vorsitzende der Fraktion CDU, fragt nach, warum unter dem Produkt „Besondere Verwaltungs- und Betriebsauswendungen“ der Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt nicht mehr aufgeführt sei.

 

Weiterhin bringt Frau Wetzelt zum Ausdruck, dass die Fraktion der CDU trotz unterschiedlicher Meinungen zum vorangegangen Thema dem Haushalt zustimmen werde.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates, gibt bekannt, dass über den vorliegenden Antrag der Fraktion ALL/AfD noch zu entscheiden sei. Er bittet Herrn Weißbrodt, den Änderungsntrag und den Sperrvermerk nochmals zu begründen.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, präzisiert die Bitte dahingehend, es gehe um den Antrag im Wortlaut, weil er zu unbestimmt sei, was die Möglichkeiten der Auflösung betreffe.

 

Herr Weißbrodt, Vorsitzender der Fraktion ALL/AfD, verliest den Änderungsantrag:

„Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die Haushaltsstellen 25200.6811001 Barocke Residenz mit dem Sperrvermerk zu versehen sind.“

Zum Sperrvermerk teilt er mit, die Auflösung erfolge mittels Beschlussvorlage.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, erklärt noch einmal, dass diese Sperre nur durch einen weiteren Stadtratsbeschluss aufzuheben sei. Die Fördermittel stünden nicht unbegrenzt zeitlich zur Verfügung. Nach Aussage des Burgenlandkreises würde es kein anderes Projekt geben, auf das diese Fördermittel ebenfalls Anwendung finden könnten. Der Sperrvermerk gefährde möglicherweise bisherige Planungen in der Umsetzung. Schlimmstenfalls sei es so, dass keine positive kommunalaufsichtsrechtliche Stellungnahme zu den Projekten erfolgen könne.

 

Frau Rosner-Sauerbier, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP unterstützt die Aussage des Oberbürgermeisters, Herrn Thieme, und sieht ebenfalls eine Gefährdung des Projektes durch die Einbringung eines Sperrvermerkes.

 

Herr Gentsch, Fraktion Die Linke.,weist darauf hin, dass in der Diskussion verschiedene Meinungen und Standpunkte zu den Auswirkungen eines Sperrvermerkes dargelegt wurden. Aufgrund der unterschiedlichen Meinungsäußerungen solle sich die Verwaltung beim Burgenlandkreis informieren, ob der Ausweis eines Sperrvermerkes für die Beantragung der Fördermittel hinderlich sei.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, lässt über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP auf Abbruch zur Debatte abstimmen.

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt. Damit ist die Debatte beendet.

 

Im weiteren Sitzungsverlauf folgt die Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag der Fraktion ALL/AfD, der lautet:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die Haushaltsstellen 25200.681101 Barocke Residenz mit dem Sperrvermerk zu versehen sind.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der Fraktion ALL/AfD:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder37

Davon anwesend:34

Ja-Stimmen:13

Nein-Stimmen:20

Enthaltungen:  1

Von der Abstimmung ausgeschlossen  0

Der Antrag ist abgelehnt.

Frau Schürmann, Sachgebietsleiterin Haushalts- und Rechnungswesen, beantwortet die Anfrage von Frau Wetzelt zum städtischen Weihnachtsmarkt. Der Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt sei nicht in dem neuen Produkt BgA Stadtfeste enthalten. Zu diesem städtischen Weihnachtsmarkt würden keine Einnahmen erzielt, damit sei der Weihnachtsmarkt steuerrechtlich nicht relevant. Der Weihnachtsmarkt werde über das Produkt „Kultur- und Heimatpflege abgerechnet.

 

Durch Frau Späte und Herrn Klotz, CDU-Fraktion, wird folgender Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2017 zur Investitionsmaßnahme 1260017003 – Löschteich Mahlen – gestellt.

„Es wird beantragt,

 

  1. diese Investition solange mit einem „Sperrvermerk“ zu versehen, bis geprüft ist, ob und „ … in welchem Umfang die Leistung vorhandener Wasserversorgungsanlagen (Rohrnetzteile) den Löschwasserbedarf zu decken vermag.“ (Zitat aus dem Vorwort zu: Technische Regel Arbeitsblatt W 405 Februar 2008, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung).

Hierzu sind unter Beteiligung der Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Kayna, Gespräche mit dem Trinkwasserversorger, der MIDEWA GmbH, zu führen.

 

  1. ist weiterhin zu prüfen, ob es Fördermöglichkeiten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes gibt, den vorhandenen Dorfteich im Ortsteil Mahlen, der im Jahr 1997 (Bauabnahme am 03.06.1997) innerhalb der Dorferneuerung angelegt worden ist, zu ertüchtigen. In den letzten 20 Jahren hat sich dort eine reiche Fauna und Flora entwickelt, die entsprechende Maßnahmen als geeignet erscheinen lassen.“

 

Die Begründung des Antrages erfolgt durch Frau Späte, CDU-Fraktion, die über den bisherigen Kenntnisstand der Notwendigkeit eines Löschteiches in der Ortschaft Kayna informieret. Sie führt aus, dass die Feuerwehr im Sachgebiet Brandschutz den Grundschutz nach der technischen Richtlinie mit 48.000 m³ Wasser für 2 Stunden gewähren müsse. Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz habe in einem Schreiben mitgeteilt, dass dazu Zisternen oder Löschteiche benötigt würden und die Midewa in den ländlichen Gebieten um Zeitz zur weiteren Ertüchtigung des Rohrnetzes nicht bereit sei. Frau Späte zitiert aus dem Schreiben der Bürgermeisterin, Frau Weber vom 03.05.2017: „In der ländlichen Umgebung der Stadt Zeitz betrifft dies fast alle Ortsteile. Und in den kommenden Jahren muss dort ständig an der Gewährleistung des Grundschutzes im Sinne der Sicherheit unserer Bürger gearbeitet werden.“

 

Für einen Löschteich seien Kosten in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt. Das zu Beginn vorgesehene Grundstück habe nicht den örtlichen Bedingungen für einen Löschteich entsprochen. Als neuer Standort sei das einzige städtische Grundstück in Mahlen, auf dem sich der Spielplatz befinde, festgelegt worden. Frau Späte teilt mit, dass es auf diesem Grundstück keine Wasserentnahmestelle gebe und zusätzlich eine Straße gebaut werden müsse. Trotz Empfehlung des Sachgebietes Grün sei eine Abstimmung mit dem Ortschaftsrat bisher nicht erfolgt.

Aus diesem Grunde äußert Frau Späte die Bitte, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Midewa Gespräche führe hinsichtlich der Möglichkeit zur Löschwasserentnahme aus Hydranten oder Brunnen. Die Sperrung des Haushaltstitels solle solange aufrechterhalten werden, bis die grundsätzlichen Fragen vor Ort geklärt seien.

 

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., bringt zum Ausdruck, dass die Fraktion Die Linke. dem Antrag zustimmen werde.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, lässt über den gemeinsamen Antrag von Frau Späte und Herrn Klotz, CDU-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmung zur Investitionsmaßnahme 1260017003 Löschteich Mahlen mit einer Investitionssumme in Höhe von 91.0000 Euro

Antrag von Frau Margarete Späte und Herrn Burkhard Klotz, CDU-Fraktion:

 

Es wird beantragt,

  1. diese Investition solange mit einem „Sperrvermerk“ zu versehen, bis geprüft ist, ob und „ … in welchem Umfang die Leistung vorhandener Wasserversorgungsanlagen (Rohrnetzteile) den Löschwasserbedarf zu decken vermag.“ (Zitat aus dem Vorwort zu: Technische Regel Arbeitsblatt W 405 Februar 2008, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung).

Hierzu sind unter Beteiligung der Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Kayna, Gespräche mit dem Trinkwasserversorger, der MIDEWA GmbH, zu führen.

 

  1. ist weiterhin zu prüfen, ob es Fördermöglichkeiten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes gibt, den vorhandenen Dorfteich im Ortsteil Mahlen, der im Jahr 1997 (Bauabnahme am 03.06.1997) innerhalb der Dorferneuerung angelegt worden ist, zu ertüchtigen. In den letzten 20 Jahren hat sich dort eine reiche Fauna und Flora entwickelt, die entsprechende Maßnahmen als geeignet erscheinen lassen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der CDU-Fraktion:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder37

Davon anwesend:34

Ja-Stimmen:32

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  0

Von der Abstimmung ausgeschlossen  0

 

 

Herr Flammiger, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, gibt zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 folgende Änderung des Stellenplanes zu Protokoll:

 

Die Änderung betrifft im Haushalt die Seite 125, Anlage zum Teilplan 10, Bereich Oberbürgermeister, speziell das Produkt Rechnungsprüfung, die Zeilen 1 und 4.

Aus der Bezeichnung Sachbearbeiter Rechnungsprüfung wird Verwaltungsprüfer und zudem in der Zeile 4 die Eingruppierung von 9A in 9C angepasst.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates lässt über den geänderten Beschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 abstimmen:


Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.


Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0