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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz   

28. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/65/0515/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0515/17 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A
- Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0515/0405/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0