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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Frau Busse:

- gibt Erläuterungen zur 2. Satzungsänderung zur Umlage der Verbandsbeiträge an den

  Unterhaltungsverband „Weiße Elster“.

  Die Satzungsänderung ist erforderlich auf Grund von Änderungen im Wassergesetz LSA.

  Die Regelung im § 56 Abs. 1 WG wurde dahingehend ergänzt, dass bei der Umlegung der

  Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten mit umzulegen sind. Verwaltungskosten

  dürfen nicht höher als 20 % der Umlagekosten betragen. Die Verwaltungskosten der Stadt

  Zeitz liegen über 20 % sind aber nur mit 20 % eingearbeitet.

  Der Beitragsbescheid 2017 für Gewässer 1. und 2. Ordnung vom UHV Weiße Elster

  liegt vor. Der Jahresbeitrag für die Stadt Zeitz beträgt 107.766,82 €

  Hinzu kommen noch die Verwaltungskosten in Höhe von 21.553,36 €

  So dass für 2017 folgender Beitragssatz zur Umlage kommt:

  Beitragssatz Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten = 11.220901 €/ha

  Beitragssatz Erschwernisbeitrag = 45.652372 €/ha

  Des Weiteren wird ergänzt, dass von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der

  Umlage abgesehen wird, wenn diese niedriger als 2,50 € ist.

  Beitragsbescheide werden nach Aussage von Frau Busse 2017 an die

  Grundstückseigentümer verschickt werden.

  Die Fragen von den Ortschaftsräten was alles in die Berechnung des Jahresbeitrages UHV

  Weiße Elster eingeflossen ist, und wo kann sich der Bürger informieren, wer ist

  Ansprechpartner und kann Auskunft geben wenn die Gebührenbescheide den

  Grundstückseigentümer zugestellt sind.

Frau Busse konnte diese Fragen nicht beantworten und der Ortschaftsrat bat um Klärung und zeitnahe Rückantwort.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

Frau Busse verlässt um 19.45 Uhr die Sitzung.