Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 09.05.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse:
- gibt Erläuterungen zur 2. Satzungsänderung zur Umlage der Verbandsbeiträge an den
Unterhaltungsverband „Weiße Elster“.
Die Satzungsänderung ist erforderlich auf Grund von Änderungen im Wassergesetz LSA.
Die Regelung im § 56 Abs. 1 WG wurde dahingehend ergänzt, dass bei der Umlegung der
Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten mit umzulegen sind. Verwaltungskosten
dürfen nicht höher als 20 % der Umlagekosten betragen. Die Verwaltungskosten der Stadt
Zeitz liegen über 20 % sind aber nur mit 20 % eingearbeitet.
Der Beitragsbescheid 2017 für Gewässer 1. und 2. Ordnung vom UHV Weiße Elster
liegt vor. Der Jahresbeitrag für die Stadt Zeitz beträgt 107.766,82 €
Hinzu kommen noch die Verwaltungskosten in Höhe von 21.553,36 €
So dass für 2017 folgender Beitragssatz zur Umlage kommt:
Beitragssatz Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten = 11.220901 €/ha
Beitragssatz Erschwernisbeitrag = 45.652372 €/ha
Des Weiteren wird ergänzt, dass von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der
Umlage abgesehen wird, wenn diese niedriger als 2,50 € ist.
Beitragsbescheide werden nach Aussage von Frau Busse 2017 an die
Grundstückseigentümer verschickt werden.
Die Fragen von den Ortschaftsräten was alles in die Berechnung des Jahresbeitrages UHV
Weiße Elster eingeflossen ist, und wo kann sich der Bürger informieren, wer ist
Ansprechpartner und kann Auskunft geben wenn die Gebührenbescheide den
Grundstückseigentümer zugestellt sind.
Frau Busse konnte diese Fragen nicht beantworten und der Ortschaftsrat bat um Klärung und zeitnahe Rückantwort.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |
Frau Busse verlässt um 19.45 Uhr die Sitzung.