Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Pirkau | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 15.05.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Büro Holzbau Meuche | |||||||
Ort: | ||||||||
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Laut aktuellem Wassergesetz sind die Gemeinden für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband. Für die Stadt Zeitz ergibt sich daraus, für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich gelegenen Gewässer jährlich finanzielle Beiträge an den UHV leisten zu müssen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
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- somit ist die Vorlage abgelehnt