Inhalt

Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Laut aktuellem Wassergesetz sind die Gemeinden für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband. Für die Stadt Zeitz ergibt sich daraus, für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich gelegenen Gewässer jährlich finanzielle Beiträge an den UHV leisten zu müssen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

- somit ist die Vorlage abgelehnt