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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0557/17 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).
  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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