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Vorlage - VI/STR/65/0557/17  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
23.05.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
16.08.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.09.2017 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0557/17)
Anlagen:
Abwägung BPl 73 Behörden aktuell
BPlan_73_20_04_2017
Begründung B- Plan 73 aktuell

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

§ 13a BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des   Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss VI/STR/65/0308/2801/15

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

In der Stadtratssitzung am 28.01.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ der Stadt Zeitz gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist die städtebauliche Neuordnung und Wiedernutzbarmachung des durch mehrere Abbrüche freigewordenen Geländes der ehemaligen Schule und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung erarbeitet und im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Er entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 26.09.2016 bis zum 28.10.2016 und 07.11.2016 bis zum 09.12.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 1) zusammengefasst.

Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz erarbeitet.

 


Anlagen:

Anlage 1:  Abwägung zum Bebauungsplan 73

Anlage 2:  Bebauungsplan 73 (Deckblatt, Teil A, Teil B, Verfahrensvermerk) Satzung

Anlage 3:  Begründung des Bebauungsplanes 73

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung BPl 73 Behörden aktuell (87 KB)    
Anlage 2 2 BPlan_73_20_04_2017 (2798 KB)    
Anlage 3 3 Begründung B- Plan 73 aktuell (54 KB)