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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  

31. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:VI/STR/65/0518/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Veränderung der Anwesenheit:

2 Stadträte haben den Sitzungsraum verlassen, so dass insgesamt 26 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen werden.

 

Herr Borde eröffnet die Diskussion zum Tagesordnungspunkt.

 

Herr Gentsch, Fraktion Die Linke., stellt folgende Fragen zur Ermittlung der Beitragssätze:

  1. Was sind die Gründe für die Kostenerhöhung?
  2. Wie hoch ist der Beitragssatz im Schnitt für einen Eigentümer bei einem Umlagesatz des Flächenbeitrages von 11,22 €/ha und einem Umlagesatz des Erschwernisbeitrages von 45,65 €/ha?
  3. Bei den Einnahmen und Ausgaben besteht eine Differenz von rund 27.800 €.

Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?

 

Antwort zu Frage 1:

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz:

Die Antwort zu Frage 1 wird nachgereicht und zum Protokoll gegeben. Die Erhöhung des Beitragssatzes betrage ca. 1,-- €/ha.

 

Antwort zu Frage 2:

Herr Immisch erläutert die Ermittlung und Umlegung des Beitragssatzes. Gleichzeitig verweist er auf die Bagatellgrenze zur Erhebung. Der Flächenbeitrag werde ab einer bestimmten Größe für Grundstücke der Grundsteuer A (unbebaut) und der Erschwernisbeitrag für Grundstücke der Grundsteuer B (bebaut) erhoben. Eine allgemeine Aussage zur durchschnittlichen Beitragserhebung/Eigentümer sei nicht möglich und im Einzelfall zu prüfen.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Differenz ergebe sich aus dem tatsächlich entstandenen Aufwand und der zu erzielenden Einnahmen mittels der Bescheide. Im Haushalt sei die Einnahme dargestellt, die über die Satzung erhoben werde. Diese Einnahme sei geringer als die Abführung an den Unterhaltungsverband. Als Ursache seien beispielsweise Grundstücke im kommunalen Eigentum der Stadt Zeitz und die Nichterhebung von Beiträgen unter der Bagatellgrenze zu nennen.

 

Herr Immisch verweist auf die Forderung der Kommunalaufsicht zur Ausschöpfung von Einnahmequellen durch die Stadt Zeitz.

 

Weiterhin gibt Herr Gentsch den Hinweis, zur Klärung von Fragen die Geschäftsführer bzw. einen Verantwortlichen des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen. Herr Immisch sichert dies zu.

 

In der nachfolgenden Diskussion werden weitere Standpunkte und Meinungen dargelegt.

 

Herr Schröder, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP, möchte wissen, wie der Unterhaltungsverband personell besetzt sei und ob Investitionen an Technik eine mögliche Ursache für die Umlagenerhöhung darstellen.

 

Herr Prüfe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP, merkt an, dass das Vorhandensein großer Grundstücke nicht automatisch mit einer Einnahme verbunden sei.  

 

Die Bürgermeisterin, Frau Weber, erläutert, dass die Umlagesätze bei jedem Unterhaltungsverband nach der Fläche berechnet werden und in der Satzung eine Billigkeitsregelung verankert sei. Das führe dazu, dass veranlagte Grundstücke nicht mehr, sondern den Beitrag zahlen, der in der Satzung festgelegt sei.

 

Abschließend betont der Oberbürgermeister, Herr Thieme, die Notwendigkeit zur Gebührenerhöhung aufgrund der Haushaltslage und bittet um Zustimmung.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0518/2206/17:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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