Auszug - Lärmaktionsplan Zeitz
31. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | VI/STR/65/0553/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.06.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0553/17 Lärmaktionsplan Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Wetzelt, Fraktionsvorsitzende der CDU, verliest im Namen der Fraktion folgenden Antrag:
„Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
- Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Lärmaktionsplan der Stadt Zeitz 2017 in seiner gegenwärtigen Form zur Kenntnis.
- Die darin aufgeführten Maßnahmen werden jedoch weder gebilligt noch ihre Umsetzung beschlossen.
- Der Lärmaktionsplan ist, gemäß den Hinweisen der der Planung zugrundeliegenden Studie, erneut auszuarbeiten zur Beschlussfassung einzureichen, wenn die gegenwärtig stattfindenden Straßenbau-, Umwidmungs- und Straßensperrungsmaßnehmen am Straßenhauptnetz der Stadt Zeitz abgeschlossen wurden und ein stabiler Verkehrsfluss im Stadtgebiet wiederhergestellt ist.
Begründung:
Ausgehend von den im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen 1. und 2. ist erkennbar, dass aufgrund der gegenwärtig in hohem Maß in den betroffenen Belastungszonen B180 und B91 stattfindenden Bau- und Umwidmungsmaßnahmen sowie begründet durch die gegenwärtig durch bauliche Maßnahmen notwendigen Straßensperrungen und Umleitungen (z.B. Mühlgrabenbrücke, Schützenstraße, Weißenfelser Straße und Grüne Aue) es zu erheblichen Verkehrsflussabweichungen im Zeitzer Hauptstraßennetz kommt. Auch wegen dem künftig zu erwartenden erhöhten Verkehrsfluss ist eine abschließende Bewertung der verkehrsbedingten Lärmbelastung gegenwärtig nicht möglich.
Schätzungen und Prognosen können die Evidenz belastbarer Zahlen nicht ersetzen.
Es ist daher notwendig, die Datenerfassung nach Abschluss der Straßenbau- und Umwidmungsmaßnahmen erneut vorzunehmen und auf Basis der daraus gewonnenen Datenlage eine erneute Erarbeitung des Lärmaktionsplanes vorzunehmen, der dem Stadtrat dann wieder vorgelegt werden soll.
Die Maßnahmen 3. und 6. werden bereits von der Stadt Zeitz rückhaltlos unterstützt, liegen jedoch nicht in ihrem direkten Einflussbereich. Die Stadt ist nicht zuständig und kann diesbezüglich nur nachdrücklich auf Umsetzung drängen.
Besonders die Maßnahmen 4., 5., 7. und 8. die vor allem das Straßennebennetz der Stadt Zeitz betreffen, obwohl hier nach der gegenwärtig vorliegenden Analyse keine Überschreitung der empfohlenen Grenzwert vorliegt, sollten mit den neuen, belastbaren Daten bewertet werden, da sie sich signifikant auf die Stadtentwicklungsplanung, die Verkehrsplanung, auf Bebauungspläne, Investitionen im Wohn-, Gewerbe- und Immobilienbereich auswirken würden. Diese Maßnahmen können nur auf der Basis einer abgeschlossenen Verkehrsneugestaltung betrachtet werden, um Schaden für die Stadtentwicklung, den Wohn- und Immobilienbereich sowie die gewerbliche Entwicklung der Stadt Zeitz vorzubeugen, die strukturell und finanziell auf eine Belebung gerade im innerstädtischen Bereich angewiesen ist.“
Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, weist Frau Wetzelt darauf hin, dass der Antrag nicht als Fraktionsantrag gestellt werden könne, da eine Beschlussfähigkeit der Fraktion nicht vorgelegen habe. Eine Antragstellung einzelner CDU-Mitglieder bzw. ein Einzelantrag seien möglich.
Auf den Zwischenruf von Herrn Hedrich, dies bitte innerhalb der Fraktion zu klären, weist Herr Borde Herrn Hedrich darauf hin, dass ihm nicht das Wort erteilt worden sei und er kein Rederecht erhalten habe. Bei einem erneuten Zwischenruf, werde eine Verwarnung ausgesprochen.
Zunächst gibt Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., den Hinweis die Dinge im Vorfeld fraktionsintern zu klären.
Zum Lärmaktionsplan führt er aus, dass dieser von seiner Fraktion aufgrund der richterlichen Entscheidung und Anordnung durch die Kommunalaufsicht als rechtlich bedenklich angesehen werde. Es wird um Information gebeten, wie das Problem insgesamt gelöst werden könne.
Herr Heller stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung und beantragt eine Beratungspause im Namen der Fraktion Die Linke.
Herr Schröder, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP, betont, fraktionsinterne und konträre Ansichten können nicht Bestandteil der Stadtratssitzung sein. Eine Abstimmung zur Tagesordnung habe in der Ältestenratssitzung zu erfolgen. Deshalb appelliert er an alle Fraktion, sich zu hier ordnen.
Herr Borde bedankt sich bei Herrn Schröder für die hilfreiche Anmerkung.
Auf einen erneuten Zwischenruf von Herrn Hedrich erteilt Herr Borde diesem einen Ordnungsruf und den Hinweis, ihn bei Wiederholung von der Sitzung auszuschließen.
Der Vorsitzende des Stadtrates Herr Borde lässt über den Antrag der Fraktion Die Linke. zur Beratungspause abstimmen. Dem Antrag wird mehrheitlich Zustimmung erteilt.
Es wird eine Beratungspause von 18:35 Uhr bis 18:45 Uhr eingelegt.
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Dr. Müller und Herr Dr. Weinhold nehmen ab 18:35 Uhr nicht mehr an der Sitzung des Stadtrates teil. Damit sind 26 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Nach der Beratungspause übergibt Herr Borde das Wort an Herrn Villiers, Sachgebietsleiter Stadtentwicklung, der Erläuterungen und Ausführungen zur Lärmkartierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz macht. Die Erarbeitung und Aufstellung der Lärmkartierung sei eine Pflichtaufgabe der Kommunen und mindestens alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen bzw. bei Bedarf zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan sei erstellt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden, die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Vorschlägen erfolgt. Die Beschlussfassung zum Lärmaktionsplan stehe noch aus.
Frau Wetzelt, Fraktionsvorsitzende CDU, übergibt den verlesenen Antrag als Einzelantrag an den Vorsitzenden des Stadtrates, Herrn Borde.
Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schröder auf Abbruch der Debatte wird mehrheitlich zugestimmt. Anschließend lässt Herr Borde über den Antrag von Frau Wetzelt, CDU-Vorsitzende, abstimmen:
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
- Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Lärmaktionsplan der Stadt Zeitz 2017 in seiner gegenwärtigen Form zur Kenntnis.
- Die darin aufgeführten Maßnahmen werden jedoch weder gebilligt noch ihre Umsetzung beschlossen.
- Der Lärmaktionsplan ist, gemäß den Hinweisen der der Planung zugrundeliegenden Studie, erneut auszuarbeiten zur Beschlussfassung einzureichen, wenn die gegenwärtig stattfindenden Straßenbau-, Umwidmungs- und Straßensperrungsmaßnehmen am Straßenhauptnetz der Stadt Zeitz abgeschlossen wurden und ein stabiler Verkehrsfluss im Stadtgebiet wiederhergestellt ist.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Wetzelt; CDU:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 18 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Der Antrag ist abgelehnt.
Es folgt die Abstimmung der Beschlussvorlage:
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0553/2206/17:
Der Stadtrat beschließt:
Der Lärmaktionsplan der Stadt Zeitz wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Die im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen werden zur Umsetzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |