Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
31. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | VI/STR/65/0554/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.06.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0554/17 Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Musgiller nimmt gemäß § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Somit werden zu TOP 12 insgesamt 25 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.
Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, macht Ausführungen zum Flächennutzungsplan und erläutert, dass daraus noch kein unmittelbares Baurecht herzuleiten sei. Vielmehr gehe es um eine richtungsweisende Entscheidung, in wieweit die freiwerdenden Flächen in Zeitz-Ost als Bebauungsflächen für Einfamilienhäuser genutzt werden können. Durch die Möglichkeit der Bebauung entstünde eine Aufwertung des bestehenden Gebietes. Dies sei einer Erschließung weiterer Neubaugebiete außerhalb des Stadtgebietes vorzuziehen. Die Baugrundstücke seien bereits erschlossen und ermöglichen eine sinnvolle, einfache und kostengünstige Möglichkeit der Wiederverwendung und Nachnutzung der Flächen. Herr Thieme betont, die Bebauung widerspreche nicht dem Stadtentwicklungskonzept und stelle auch keine Abkehr vom Prinzip in die Mitte hinein dar.
In der sich anschließenden Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt, Fraktionen begründen die Ablehnung der Beschlussvorlage.
Herr Schwarz, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, weist auf die Notwendigkeit der Überarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes durch die Verwaltung hin und begründet, warum die Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde.
Herr Nicolai stellt im Namen der Fraktion ALL/AfD folgenden Antrag:
„Die Stadtratsfraktion ALL/AFD beantragt die Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.
Bei der Wiedervorlage soll die Vorlage nicht das Teilgebiet in Zeitz-Ost zur Bebauung mit Eigenheimen aufweisen, sondern anhand des beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mehrere Möglichkeiten für potentielle Eigenheimstandorte analysieren. Dies kann unter der Bildung einer Arbeitsgruppe analog der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen unter Einbeziehung von Vertretern der Fraktionen erfolgen. Die Analyse der Machbarkeit kann dann in einer Änderung des Flächennutzungsplanes aufgegriffen werden.“
Frau Späte, Fraktion CDU, bekräftigt ihre Aussage aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss hinsichtlich des Flächennutzungsplanes und begründet in ihren Ausführungen die Ablehnung mit möglichen nicht absehbaren Folgen für die städtebauliche Planung. Bei dem Gebiet Zeitz-Ost handle es sich um ein geschlossenes, bis heute sehr gut erhaltenes und saniertes Stadtviertel. In dieses Stadtviertel Eigenheime zu integrieren, sei städtebaulich bedenklich.
Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, über den Antrag der Fraktion ALL/AfD abstimmen, der lautet:
Die Stadtratsfraktion ALL/AFD beantragt die Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.
Bei der Wiedervorlage soll die Vorlage nicht das Teilgebiet in Zeitz-Ost zur Bebauung mit Eigenheimen aufweisen, sondern anhand des beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mehrere Möglichkeiten für potentielle Eigenheimstandorte analysieren. Dies kann unter der Bildung einer Arbeitsgruppe analog der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen unter Einbeziehung von Vertretern der Fraktionen erfolgen. Die Analyse der Machbarkeit kann dann in einer Änderung des Flächennutzungsplanes aufgegriffen werden.
Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion ALL/AfD:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 19 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Musgiller) |
Der Antrag ist abgelehnt.
Im Anschluss lässt Herr Borde über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0554/2206/17:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost
Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Musgiller) |