Auszug - Berufung Ortswehrleiter
31. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | VI/STR/32/0560/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.06.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0560/17 Berufung Ortswehrleiter | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Schwarz kommt hinzu, so dass ab 18.00 Uhr 28 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/32/0560/2206/17:
Der Stadtrat beschließt,
- die Beauftragung des Herrn Florian Schaller vorerst für eine Dauer von 2 Jahren bis zum 10.03.2019, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Geußnitz.
- Die Beauftragung des Herrn Marcus Rönn vorerst für eine Dauer von 2 Jahren bis zum 05.05.2019, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertetenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Nonnewitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 28 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Herr Schaller und Herr Rönn werden nach vorn gebeten, um die Urkunden und Blumen durch den Oberbürgermeister, Herrn Thieme, und den Vorsitzenden des Stadtrates, Herrn Borde, in Empfang zu nehmen. Den Kameraden wird Dank und Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Ortswehren ausgesprochen.