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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0554/17 Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Immisch.

Im Bauausschuss gab es folgende Frage:

  1. Wie ist der Bau von Eigenheimen in Zeitz-Ost mit den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts zu vereinbaren?

Antwort: Der Bau von Eigenheimen in Zeitz-Ost ist bereits Bestandteil des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz. Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen ausschließlich die dafür vorgesehenen Flächen näher an die vorhandene Bebauung herangerückt werden. Außerdem werden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes die Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes erst realisierbar gemacht. Es handelt sich um eine Wohnraumreduzierung im Stadtrandbereich, da die Fläche eines rückgebauten Wohnblocks von 40 Mieteinheiten in etwa der Grundstücksfläche für 3 Ein- bis Zweifamilienhäuser entspricht. Somit entspricht die Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle nicht den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes und es gibt auch keine Frist, die vom Landesverwaltungsamt dieses in Frage stellen würde.

 

Herr Buzalski nimmt wieder an der Beratung teil – es sind 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Zur Vorlage erfolgt eine kontroverse Diskussion.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich:  A 4 Zeitz - Ost

Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich  ist Bestandteil der Beschussvorlage.

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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