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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0580/17 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz -
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Herrmann:

Wo soll die Anlieferzone sein?

Bei Anlieferung über die Voigtsstraße mit 40 t-Fahrzeugen ist die Feuerwehrzufahrt für das Capitol blockiert.

Weiterhin ist eine Anlieferung 24 h vorgesehen, das ist für ein Wohngebiet bedenklich.

 

Herr Villiers antwortete, dass dieses auch schon vorher ein Mischgebiet war, also Einzelhandel zulässig. Einzige Änderung ist, dass die Ladenzone etwas nach hinten verlagert wird.

Ruhezeiten sind eine ordnungsrechtliche Angelegenheit.

Das hat nichts mit den Festlegungen eines Bebauungsplanes zu tun.

 

Frau Tischendorf ist gegen eine Beschränkung, auch in Hinsicht auf die jahrelangen Bemühungen, die Drogerie in die Stadt zu bekommen. Es wäre kein gutes Signal für weitere Einzelhändler, die in die Innenstadt kommen sollen.

 

Frau Schaller bestätigte, dass alle Behörden beteiligt und die Stellungnahmen positiv waren.

 

 

Herr Schröder stellte Antrag auf Abbruch der Debatte:

Abstimmung dazu:

Ja-Stimmen          5

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:       1

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Zeitz – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der DR Objekt GmbH (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 76 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0