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Vorlage - VI/STR/65/0580/17  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz -
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.08.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.09.2017 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0580/17)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA
Anlage 2 - Durchführungsvertrag
Anlage 3 - Abwägung
Anlage 4 - Planzeichnung und textliche Festsetzungen
Anlage 5 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 6 - Begründung des Bebauungsplanes
Anlagen zur Begründung_

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) wird der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Zeitz – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der DR Objekt GmbH (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 76 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB § 12 BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Kommunalverfassungsgesetz -                                                KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:       

Aufstellungsbeschluss VI/STR/65/0497/2303/17

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

In der Stadtratssitzung am 23.03.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gefasst.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan überplant einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 39 (2. Änderung) – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 1 Judenstraße / Wendische Straße / Parzellenstraße / Voigtstraße - der Stadt Zeitz.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Rossmann –Drogeriemarktes sowie von Wohnungen in den oberen Geschossen.

 

Der betreffende Bereich erhält durch die Wiederbelebung und Erweiterung der leerstehenden Ladengschäfte eine städtebauliche Aufwertung. Er dient der weiteren Belebung der Innenstadt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht damit den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gemischte Baufläche ausgewiesen. Da das Vorhaben nicht großflächig ist kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung erarbeitet und im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Auf die Erarbeitung einer gutachterliche Stellungnahme (Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungsanalyse)  zur Ansiedlung des Drogeriemarktes wurde aus vorgenannten Gründen verzichtet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 08.05.2017 bis zum 09.06.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst.

Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz erarbeitet.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2: Durchführungsvertrag

Anlage 3: Abwägung

Anlage 4: Planzeichnung (Teil A)

Anlage 4: textliche Festsetzungen (Teil B)

Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan

Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Durchführungsvertrag (34 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Abwägung (149 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Planzeichnung und textliche Festsetzungen (2586 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Vorhaben- und Erschließungsplan (2135 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Begründung des Bebauungsplanes (1522 KB)    
Anlage 7 7 Anlagen zur Begründung_ (6400 KB)